Online-Seminar: Betriebliche Pandemieplanung und Arbeitsschutz kompakt
Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen umsetzen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt in Pandemie-Zeiten besonders an Bedeutung: Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen müssen vorhanden und aktuell sein, um die Beschäftigten auch wirksam zu schützen. Eine nachhaltige betriebliche Pandemieplanung gewinnt in der aktuellen Krise zunehmend an Bedeutung.
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel erlassen, die für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahme konkretisiert. Betriebe, welche die in der Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Als Betriebsräte habt ihr bei diesem wichtigen Thema eine umfassende Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG. Wie diese Mitbestimmung umgesetzt werden kann und wie ihr den betriebliche Pandemieplan mitgestalten könnt, erfahrt ihr kompakt in unserem Online-Seminar.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten
- Neue Regelungen im Arbeitsschutz mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- Mitbestimmung im Arbeitsschutz nach § 87 (1) 7 BetrVG
- Rolle und Aufgaben von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzt_innen und weiteren Akteur_innen
Termin:
16.03.2021 (10:00 - 11:30 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr)
Das Online-Seminar findet an 2 Blöcken à 90 Minuten statt.
Seminargebühr: 260,00 €
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder (Freistellung nach § 37.6 BetrVG)
Personalratsmitglieder (Freistellung nach § 46.6 BetrVG)
Schwerbehindertenvertretungen (Freistellung nach nach §179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX )
(Dieses Online-Seminar ersetzt kein Präsenzseminar, sondern vermittelt thematische Teilaspekte und bietet Raum für individuelle Fragen.)