
Ampel will mehr Einbürgerungen und mehr Fachkräfte
Für zwei zentrale Reformen des Migrationsrechts hat die Ampel nun Gesetzentwürfe vorgelegt. Einbürgerungen und die Anwerbung ausländischer Fachkräfte sollen erleichtert werden.
Für den deutschen Pass soll künftig die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes nicht mehr aufgegeben werden müssen. Das sieht der Entwurf des Bundesinnenministeriums für das neue Staatsangehörigkeitsrecht vor. Die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung wird verkürzt, der Einbürgerungstest entfällt für Ausländer_innen, die älter als 66 Jahre sind. Damit solle die „Lebensleistung der so genannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden“, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offenstanden, hieß es.
„Beim Thema Einwanderung müssen wir endlich weg von einer Voraussetzungsverwaltung hin zu einer echten Willkommenskultur“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Eine erleichterte Einbürgerung sei nicht nur ein positives Signal an Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland, sondern auch an alle interessierten Fachkräfte im Ausland: „Wir brauchen nicht einfach nur eure Arbeitskraft, sondern wollen auch eure politische Teilhabe.“
Zeitgleich legten Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium einen Verordnungsentwurf vor, der die Fachkräfteeinwanderung neu regeln soll. Unter anderem wird die Vorrangprüfung beim Zugang zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung gestrichen. Die so genannte Westbalkanregelung, die 2023 ausgelaufen wäre, wird entfristet und das Kontingent auf 50.000 Arbeitskräfte jährlich verdoppelt. Mit der Regelung können Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einreisen.
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss hat, soll künftig keine formale Anerkennung mehr benötigen. „Eine angemessene Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrags stellen faire Arbeitsbedingungen sicher“, heißt es dazu in der Verordnung. Zudem ist ein Kontingent für Saisonbeschäftigte von höchstens sechs Monaten pro Jahr vorgesehen. Bedingung sind eine Bezahlung nach Tarif und die Übernahme von mindestens 50 Prozent der Reisekosten. Die Regierung hofft, dass damit bis zu 15.000 qualifizierte Beschäftigte, 30.000 Saisonarbeitskräfte und 3.500 Pflegehilfskräfte jährlich nach Deutschland kommen und zusätzlich 50.000 Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten, doppelt so viele wie bisher.
Entnommen aus Forum Migration Februar 2023