
Ampel-Beauftragter will Asylverfahren in Afrika
Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland rund 3,08 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um 1,14 Millionen Personen. Dieser höchste Zuwachs innerhalb eines Berichtsjahres seit Beginn der Statistik im Jahr 2007 ist auf die Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen. Derweil erklären immer mehr EU-Staaten, Asylverfahren nach Afrika auslagern zu wollen.
Die EU-Kommission hält Modelle wie die entsprechende Abmachung zwischen Großbritannien und Ruanda zwar für unzulässig. Gleichzeitig setzen praktisch alle politischen Erklärungen, sowohl vom Europäischen Rat als auch von der Europäischen Kommission auf eine Externalisierung der Grenzschutz- und Asylpolitik. Der österreichische Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte bereits 2022: „Es wäre eine gute Lösung, künftig Migranten von der EU in Drittstaaten zurückzuschicken und dort ihre Asylanträge prüfen zu lassen.“ Anfang Februar 2023 erklärte dann der neue Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen der deutschen Regierung, der FDP-Politiker Joachim Stamp, er wolle die Verlegung von Asylverfahren nach Afrika prüfen. „Dann würden auf dem Mittelmeer gerettete Menschen für ihre Verfahren nach Nordafrika gebracht werden“, sagte der frühere nordrhein-westfälische Integrationsminister. „Das erfordert aber sehr viel Diplomatie und einen langen Vorlauf.“ Auch in der Schweiz findet der Gedanke Anklang: Die stärkste Partei im Land, die konservative SVP, forderte Ende Januar, die Regierung müsse „umgehend Szenarien prüfen, wie Asylverfahren ins Ausland ausgelagert“ werden können. Sie solle dazu Kooperationen mit Großbritannien, Dänemark und Österreich prüfen.
Entnommen aus Forum Migration Mai 2023