ILO-Übereinkommen 193: Neue Regeln für Plattformarbeit
Fahrdienst, Essenslieferung oder Clickwork: Millionen Menschen arbeiten weltweit über digitale Plattformen. Oft ist dabei unklar, welche Arbeits- und Sozialrechte für sie gelten. Das neue ILO-Übereinkommen Nr. 193 setzt erstmals internationale Standards für menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie.
Für die internationale Gewerkschaftsbewegung ist das ein bedeutender Erfolg. Die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) verabschiedete das Übereinkommen im Juni 2026. Damit gibt es erstmals einen weltweiten Arbeitsstandard für die Plattformökonomie.
Viele Plattformunternehmen verstehen sich lediglich als technische Vermittler. Diesem Anspruch setzt das Übereinkommen international vereinbarte Regeln entgegen. Entscheidend ist nicht allein, wie ein Vertragsverhältnis bezeichnet wird. Es kommt darauf an, wie die Arbeit tatsächlich organisiert und kontrolliert wird.
Das Übereinkommen Nr. 193 ist das jüngste von insgesamt 193 Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. In ihr arbeiten Regierungen, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zusammen.
Die ILO-Übereinkommen bilden zusammen mit Empfehlungen und Protokollen das internationale Normensystem der Arbeitswelt. Sie werden auch als internationale Arbeits- und Sozialstandards bezeichnet.
In diesem Beitrag erfährst du:
· was Plattformarbeit ist,
· warum Plattformarbeit reguliert werden soll,
· was das ILO-Übereinkommen Nr. 193 regelt,
· welche Rolle Gewerkschaften spielen,
· wie das Übereinkommen entstanden ist und
· wie es jetzt weitergeht.
Was ist Plattformarbeit?
Digitale Plattformen haben sich seit den 2000er-Jahren zu einem wichtigen Geschäftsmodell entwickelt. Dazu gehören Streamingdienste, Online-Einkaufsplattformen und soziale Medien. Die Plattformökonomie wächst weltweit und ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken.
Das ILO-Übereinkommen Nr. 193 betrifft digitale Arbeitsplattformen. Sie bringen Auftraggeber*innen mit Menschen zusammen, die Dienstleitungen anbieten. Wer über eine Plattform arbeitet, meldet sich beispielsweise dort an und erhält darüber Aufträge. Die Plattform vermittelt zwischen den Auftraggeber*innen und den Menschen, die die Arbeit ausführen.
Plattformarbeit kann ortsgebunden oder ortsunabhängig stattfinden.
Ortsgebundene Tätigkeiten werden häufig als Gigwork bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Fahrdienste, Essenslieferungen oder Pflegedienstleistungen.
Ortsunabhängige Tätigkeiten werden dagegen online ausgeführt. Hier ist häufig von Cloudwork, Crowdwork oder Clickwork die Rede. Dazu gehört etwa, Daten für das Training Künstlicher Intelligenz zu kennzeichnen oder Inhalte im Internet zu moderieren. Aber auch komplexere Tätigkeiten wie Webdesign oder Programmierung werden über Plattformen vergeben.
Ein großer Teil dieser Datenarbeit für weltweit tätige Unternehmen findet im Globalen Süden statt.
Warum braucht Plattformarbeit klare Regeln?
Plattformen schaffen neue Möglichkeiten, Geld zu verdienen und Arbeit zu finden. Gleichzeitig sind viele der vermittelten Jobs von unsicheren Arbeitsbedingungen geprägt.
Eine entscheidende Frage lautet: Sind die Menschen, die über eine Plattform arbeiten, selbstständig oder abhängig beschäftigt?
Davon hängt ab, welche Rechte für sie gelten und welche Pflichten Plattformen beziehungsweise Arbeitgeber übernehmen müssen.
Plattformunternehmen stufen Menschen, die über ihre Apps arbeiten, häufig als Selbstständige ein. Dadurch haben diese oft keinen Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder andere soziale Schutzrechte.
Gleichzeitig entscheiden Plattformen häufig über den Zugang zu Aufträgen, die Vergütung und die Bewertung der Arbeit. Dabei kommen oft automatisierte Systeme zum Einsatz. Wie diese Systeme zu ihren Entscheidungen kommen, ist für die Beschäftigten häufig kaum nachvollziehbar.
Millionen Menschen arbeiten über Plattformen
Sowohl die Zahl der Plattformen als auch die Zahl der Menschen, die über sie arbeiten, nimmt zu.
Nach Schätzungen der ILO sind je nach Land zwischen 0,5 und 4 Prozent aller Beschäftigten auf Plattformen tätig. Genaue Zahlen gibt es bisher nicht. Daten werden teilweise nicht gezielt erhoben. Hinzu kommt, dass sich Definitionen und Erhebungsmethoden unterscheiden.
Je nach Erhebung arbeiten der Weltbank zufolge zwischen 150 und 435 Millionen Menschen ortsunabhängig über Online-Plattformen.
Der größte Teil der Plattformarbeiter*innen ist allerdings in Fahr- und Lieferdiensten tätig. Für 85 bis 90 Prozent der Fahrer*innen stellt die Arbeit über die Plattform die Haupteinnahmequelle dar.
Auch Dienstleistungen im Haushalt oder in der Pflege sowie Datenarbeiten werden über Plattformen organisiert.
Die Größenunterschiede zwischen den Plattformen sind erheblich. Helpling beschäftigt in Deutschland beispielsweise rund 10.000 Reinigungskräfte. Globale Plattformunternehmen erreichen eine völlig andere Dimension: Uber hat neben seinen 31.100 Festangestellten nach eigenen Angaben weltweit rund zehn Millionen aktive Fahrer*innen und Kuriere registriert. Darin sind allerdings auch Rider*innen enthalten, die nur gelegentlich Lieferungen ausführen.
Auch in der Datenarbeit gibt es große Plattformen. Für Clickworker sind Medienberichten zufolge rund sieben Millionen Menschen im Einsatz, für Microworkers rund 500.000.
Plattformarbeit im Globalen Süden
Ein großer Teil der Plattformarbeit findet im Globalen Süden statt. Dort ist der informelle Sektor traditionell deutlich größer als in den Industrieländern.
Belastbare Zahlen zum Umfang dieses Sektors will die ILO bis 2028 zusammentragen. Schon jetzt werden dort viele ortsunabhängige Tätigkeiten unter prekären Bedingungen für Auftraggeber aus dem Globalen Norden ausgeführt.
Mit einer stärkeren Regulierung verbindet sich deshalb auch die Hoffnung, Plattformarbeit stärker zu formalisieren.
Plattformarbeit ist damit ein großer und wachsender Arbeitssektor. Gleichzeitig sind Beschäftigungsverhältnisse, Schutzrechte und Möglichkeiten der Interessenvertretung häufig unsicher oder unklar.
Was regelt das ILO-Übereinkommen 193?
Das neue ILO-Übereinkommen setzt an verschiedenen Stellen an. Es formuliert internationale Standards für die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie.
Grundlegende Rechte
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen müssen auch in der Plattformarbeit geachtet, gefördert und verwirklicht werden. Das gilt ebenso für das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Arbeitsschutz
Plattformarbeiter*innen sollen vor arbeitsbezogenen Risiken und gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Sie haben das Recht, sich aus einer unmittelbaren und ernsten gesundheitsgefährdenden Arbeitssituation zu entfernen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Schutz vor Gewalt und Belästigung
Plattformarbeiter*innen haben Anspruch auf wirksamen Schutz vor Gewalt und Belästigung. Dazu gehört auch Gewalt, die online oder durch Dritte ausgeübt wird.
Beschäftigungsstatus
Ob ein Arbeitsverhältnis besteht, soll anhand der tatsächlich ausgeführten Arbeit beurteilt werden – und nicht allein danach, was in einem Vertrag steht.
Vergütung und Bezahlung
Die Vergütung muss fristgerecht und vollständig gezahlt werden. Ohne Trinkgelder und andere Zuwendungen darf sie den geltenden Mindestlohn nicht unterschreiten.
Auch Ausgaben und andere Kosten, die bei der Ausführung der Arbeit entstehen, müssen berücksichtigt werden.
Schutz vor ungerechtfertigter Sperrung
Plattformen müssen geeignete Verfahren schaffen, die Beschäftigte vor rechtswidrigen oder diskriminierenden Sperrungen schützen.
Das betrifft beispielsweise die Sperrung oder Deaktivierung eines Kontos.
Automatisierte Systeme und Transparenz
Automatisierte Systeme spielen in der Plattformarbeit eine zentrale Rolle. Das Übereinkommen sieht deshalb Regeln für ihren verantwortungsvollen Einsatz vor.
Erwerbstätige und ihre Vertreter*innen müssen über den Einsatz solcher Systeme und ihre Auswirkungen informiert werden.
Beschäftigte haben außerdem ein Recht auf eine schriftliche Erklärung wichtiger Entscheidungen. Das betrifft unter anderem Entscheidungen, die dazu führen, dass Geld nicht ausgezahlt, ein Konto gesperrt oder deaktiviert oder ein Auftrag beendet wird.
Solche Entscheidungen müssen überprüft werden können. Dabei braucht es eine angemessene Beteiligung von Menschen.
Datenschutz
Das Übereinkommen enthält außerdem Regeln zum Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten. Es regelt auch den Zugang zu Informationen über die Bedingungen der Beschäftigung beziehungsweise Beauftragung.
Weitere Regelungen betreffen unter anderem den Schutz von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, Streitbeilegung und Rechtsbehelfe sowie die Beteiligung von Verbänden bei der Umsetzung.
Welche Rolle spielen Gewerkschaften?
Unsichere Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie haben dazu geführt, dass Gewerkschaften verstärkt den Kontakt zu Plattformarbeiter*innen suchen. Sie vernetzen sich mit Beschäftigten und starten Projekte zur gewerkschaftlichen Organisierung.
Manche Plattformarbeiter*innen haben außerdem eigene Gewerkschaften oder Interessenorganisationen gegründet.
Das Nord-Süd-Netz berichtete beispielsweise 2019 über den Zusammenschluss der „Antifaschistischen Essenslieferant*innen“ in São Paulo in Brasilien. Etablierte Gewerkschaften unterstützten die Gruppe und die Organisierung der Fahrer*innen.
Gerade bei unsicheren Beschäftigungsverhältnissen brauchen Plattformarbeiter*innen eine starke Interessenvertretung. Ein unklarer Beschäftigungsstatus kann es ihnen erschweren, ihre Rechte durchzusetzen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und kollektiv zu verhandeln.
Auch nationale und internationale Gewerkschaftsverbände setzen sich für die Rechte von Plattformarbeiter*innen ein. Sie entwickeln Positionen und Forderungen, organisieren Kampagnen und bringen die Interessen der Beschäftigten in politische Prozesse ein.
Plattformarbeit wird auch national und in der EU reguliert
In zahlreichen Ländern gibt es mittlerweile Gesetze zur Plattformarbeit.
Auch die Europäische Union hat gehandelt: 2024 verabschiedete sie eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Umkehr der Beweislast. Plattformarbeiter*innen müssen demnach nicht selbst nachweisen, dass sie in einem Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Stattdessen muss das Plattformunternehmen belegen, dass es sich beispielsweise um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Wie entstand das ILO-Übereinkommen 193?
Bevor ein neues ILO-Übereinkommen verhandelt wird, beobachtet und dokumentiert die Internationale Arbeitsorganisation die Erfahrungen ihrer Mitgliedsstaaten. Sie führt Studien und Expert*innentreffen durch und lässt die Ergebnisse in ihre Arbeit einfließen.
Die Verhandlungen innerhalb der ILO sind grundsätzlich auf Zusammenarbeit und Konsens ausgerichtet. Das soll die Anerkennung und spätere Umsetzung eines Übereinkommens unterstützen.
Damit ein Übereinkommen verabschiedet wird, braucht es eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten der Internationalen Arbeitskonferenz.
Der Weg zu internationalen Regeln für Plattformarbeit
Für die Regulierung der Plattformarbeit gab der Verwaltungsrat der ILO 2021 den Anstoß. Zwei Jahre später setzte er ein Übereinkommen zur Plattformarbeit auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz 2025.
In die Internationale Arbeitskonferenz entsendet jedes Mitgliedsland vier stimmberechtigte Delegierte: zwei Vertreter*innen der Regierung sowie jeweils eine Person für die Arbeitnehmerinnen- und die Arbeitgeberseite.
In der ersten Verhandlungsrunde 2025 einigten sich die Mitglieder des zuständigen Ausschusses zunächst darauf, ein Übereinkommen und eine begleitende Empfehlung zu verhandeln. Anschließend berieten sie über die Definitionen.
Zwei Jahre mit schwierigen Verhandlungen
Die Verhandlungen über das Übereinkommen Nr. 193 waren immer wieder von unterschiedlichen Interessen und Konflikten geprägt.
Zu den strittigen Punkten gehörten Regelungen zur Bezahlung, zur sozialen Sicherung, zur Sperrung von Arbeitnehmer*innen auf Plattformen und zur Kontrolle durch automatisierte Systeme.
Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) und der globale Verbund der öffentlichen Dienstleistungsgewerkschaften Public Services International (PSI) beschrieben die zwei Verhandlungsjahre als „zäh“. Die letzten beiden Wochen vor der Internationalen Arbeitskonferenz seien besonders konfliktreich gewesen.
Weil die Verhandlungen nur langsam vorankamen, blieb keine Zeit mehr, die begleitende Empfehlung abschließend zu verhandeln.
Bei der Abstimmung im Plenum stimmten die politischen Vertreter*innen der USA und Neuseelands gegen das Übereinkommen. Mehrere Länder, darunter Großbritannien und Indien, enthielten sich.
Die Arbeitnehmerseite setzte in den Verhandlungen unter anderem durch, dass ein Arbeitsverhältnis anhand der tatsächlichen Praxis beurteilt wird – und nicht allein danach, wie es im Vertrag bezeichnet wird.
Wie geht es mit dem ILO-Übereinkommen 193 weiter?
Nachdem die Internationale Arbeitskonferenz das ILO-Übereinkommen Nr. 193 verabschiedet hat, können die 187 ILO-Mitgliedsstaaten es ratifizieren.
In Deutschland erfolgt die Ratifizierung durch ein Ratifizierungsgesetz des Bundestags.
Nach der Ratifikation hat jede Regierung ein Jahr Zeit, die nationale Gesetzgebung mit dem Übereinkommen in Einklang zu bringen.
Anschließend müssen die Regierungen regelmäßig über die Umsetzung berichten. Die Sozialpartner können diese Berichte kommentieren oder eigene Berichte einreichen. Sie sind außerdem an den ILO-Kontrollgremien beteiligt, die die Umsetzung überwachen.
Über das weitere Verfahren mit der noch ausstehenden Empfehlung soll der Verwaltungsrat im November 2026 entscheiden. Die Empfehlung kann als Leitlinie für die Umsetzung des Übereinkommens dienen.
Parallel dazu muss die Bundesregierung bis Ende 2026 die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit in nationales Recht umsetzen. Mit dem ILO-Übereinkommen Nr. 193 gibt es nun einen weiteren internationalen Rahmen für die Regulierung von Plattformarbeit.
Das ILO-Übereinkommen 193 schafft damit erstmals weltweite Standards für menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie. Jetzt kommt es darauf an, diese Standards in nationales Recht und in die Praxis zu übersetzen.
Gewerkschaften begleiten diesen Prozess und setzen sich dafür ein, dass gute Arbeit und starke Arbeitsrechte auch in der Plattformökonomie gelten.
Quellen & Weiterführende Informationen
DGB-Bewertung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.
Bericht der ILO über u.a. Merkmale von Plattformarbeit für die ILO-Konferenz 2025.
Bericht der Weltbank zu Plattformarbeit.
Die Stellungnahme von PSI nach der Verabschiedung.
Ansprechpartner*in: Valerie Franze, Projektleiterin „Gute Arbeit weltweit“
Gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL
Mit Mitteln des