Neu im Betriebsrat: Konflikte verstehen & Mitbestimmung wirksam gestalten
Neu im Betriebsrat? Erfahre, wie Konflikte entstehen und wie Mitbestimmung konstruktiv gestaltet werden kann.
Die letzte reguläre Betriebsratswahl fand im Frühjahr 2026 statt. Die nächste reguläre Betriebsratswahl folgt im Frühjahr 2030.
Bundesweit werden Betriebsräte alle vier Jahre gewählt. Auch zwischen diesen Wahlzeiträumen sind Betriebsratswahlen möglich, zum Beispiel, wenn in einem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gegründet wird. So kannst du jederzeit den Grundstein für mehr Mitbestimmung in deinem Betrieb legen.
Wie läuft eine Betriebsratswahl ab? Welche Fristen gelten? Wer darf wählen und kandidieren? Und was hat sich durch die neue Wahlordnung geändert?
Erfahre Schritt für Schritt, wie eine Betriebsratswahl abläuft, welche Regeln gelten und worauf du achten solltest. So erhältst du einen verständlichen Überblick über das Wahlverfahren und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl und sorgt dafür, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird. Von der Erstellung der Wählerliste bis zur Auszählung der Stimmen übernimmt er eine zentrale Rolle im Wahlverfahren.
Lies, welche Aufgaben der Wahlvorstand übernimmt, wer Mitglied werden kann und wie du dich gut auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitest.
Du merkst, dass in deinem Betrieb etwas besser laufen sollte? Dienstpläne ändern sich ständig, Überstunden häufen sich, der Druck wächst oder Entscheidungen werden über eure Köpfe hinweg getroffen?
Dann ist die Gründung eines Betriebsrats ein starker Schritt. Der Weg dorthin führt über die erste Betriebsratswahl. Sie schafft die Grundlage dafür, dass ihr eure Interessen gemeinsam vertreten und die Arbeitsbedingungen in eurem Betrieb aktiv mitgestalten könnt.
Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Wir beraten dich vertraulich und kostenlos, und unterstützen euch bei den ersten Schritten zur Betriebsratsgründung.
Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten. Davon müssen mindestens drei wählbar sein. Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren. Wählbar sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die in der Regel seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten.
Sucht euch zuerst wenige Kolleg*innen, denen ihr vertraut. Sprecht über die Lage im Betrieb, über gemeinsame Themen und darüber, wer den Weg mitgehen möchte.
Wichtig: Geht gut vorbereitet vor. Gerade am Anfang hilft es, vertraulich zu bleiben und euch beraten zu lassen.
Bevor ihr offiziell startet, klären wir gemeinsam mit euch:
Wir geben Orientierung und helfen euch, die ersten Schritte gut zu planen.
Wenn es bei euch noch keinen Betriebsrat gibt, können mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer Betriebsversammlung einladen. Dort wird ein Wahlvorstand gewählt.
Der Wahlvorstand organisiert anschließend die Betriebsratswahl.
Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Betriebsratswahl ordentlich abläuft. Er erstellt die Wähler*innenliste, veröffentlicht das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge und organisiert die Stimmabgabe.
Für Wahlvorstände gibt es Schulungen. Dort lernt ihr, worauf es bei Fristen, Formularen und Abläufen ankommt.
Am Ende wählen die Beschäftigten frei und geheim ihren Betriebsrat. Wie genau die Wahl abläuft, hängt von der Größe des Betriebs ab.
In kleineren Betrieben gilt häufig das vereinfachte Wahlverfahren. In größeren Betrieben gibt es mehr Fristen und formale Schritte.
Ein Betriebsrat braucht Wissen, Sicherheit und ein gutes gemeinsames Vorgehen. Unsere Seminare machen euch fit für die Praxis.
Ihr organisiert die Betriebsratswahl und wollt Fristen, Abläufe und Formvorschriften sicher anwenden? Dann ist eine Wahlvorstandsschulung der richtige Schritt. Auch außerhalb der vierjährigen Wahlperiode bieten wir euch Wahlvorstandsschulungen an, wenn ihr einen neuen Betriebsrat gründen wollt. Die nächste Wahlperiode startet 2030. Bis dahin meldet euch gern bei uns, wenn ihr Unterstützung bei der Gründung braucht.
Ihr wurdet gewählt und wollt gut starten? In unseren Grundlagen-Seminaren lernt ihr, welche Rechte ihr habt, wie ihr Beschlüsse fasst und wie ihr wirksam mit dem Arbeitgeber verhandelt.
Ihr wollt euch als Team aufstellen, Rollen klären oder gemeinsame Ziele entwickeln? Dann passt ein Inhouse-Seminar für euer Gremium.
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Wahl: Wir begleiten euch auf jedem Schritt – inklusive Beratung zur Wahl und Buchung unserer Seminare. Jetzt telefonisch oder über das Formular Kontakt aufnehmen und gemeinsam starten!
Kontakt
Altun Jenner
Fachreferentin Betriebsratsqualifizierung
E-Mail: anmeldung@dgb-bildungswerk.de
Telefon: +49 (0) 40 606706-13
(Mo-Do 09:30-16:00 Uhr, Fr. 09:30-14:30 Uhr)
Beschäftigte können einen Betriebsrat wählen, wenn im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen arbeiten. Drei davon müssen wählbar sein.
Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, können mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer Betriebsversammlung einladen. Auf dieser Versammlung wird ein Wahlvorstand gewählt.
Nein. Die Wahl eines Betriebsrats ist ein gesetzliches Recht der Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht verbieten oder behindern.
Für bestimmte Personen gibt es besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber*innen und die ersten drei Beschäftigten, die zur Wahlversammlung einladen. Lass dich früh beraten, damit ihr sicher vorgeht.
Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren. Auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Auszubildende, Beschäftigte im Homeoffice oder in Elternzeit können dazugehören. Leiharbeitnehmer*innen dürfen ab dem ersten Arbeitstag mitwählen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Kandidieren dürfen Beschäftigte ab 18 Jahren, die in der Regel seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Bei jungen Betrieben gelten besondere Regeln.
Wenn es bei euch noch keinen Betriebsrat gibt, könnt ihr jederzeit starten. Ihr müsst nicht auf den nächsten regulären Wahlzeitraum warten.
Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 01. März und dem 31. Mai statt. Der nächste reguläre Wahlzeitraum ist 2030.
Das hängt von der Größe des Betriebs ab.
Wir helfen euch einzuschätzen, was bei euch gilt.
Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Er erstellt die Wähler*innenliste, erlässt das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge, organisiert die Wahl und gibt das Ergebnis bekannt.
Nach der Wahl startet der Betriebsrat in die Arbeit. Jetzt geht es darum, Rechte kennenzulernen, Aufgaben zu verteilen und die Themen der Kolleg*innen anzupacken. Unsere Seminare helfen euch dabei, sicher und wirksam zu starten.
Du willst einen Betriebsrat gründen oder überlegst erstmal, ob das bei euch im Betrieb möglich ist? Dann melde dich bei uns. Du musst noch keinen fertigen Plan haben.
Wir beraten dich vertraulich, persönlich und auf Augenhöhe.
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