Alles rund um die Betriebsratswahl

Die letzte reguläre Betriebsratswahl fand im Frühjahr 2026 statt. Die nächste reguläre Betriebsratswahl folgt im Frühjahr 2030.

Bundesweit werden Betriebsräte alle vier Jahre gewählt. Auch zwischen diesen Wahlzeiträumen sind Betriebsratswahlen möglich, zum Beispiel, wenn in einem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gegründet wird. So kannst du jederzeit den Grundstein für mehr Mitbestimmung in deinem Betrieb legen.

Zwei Personen in einer Gesprächssituation in einem lichtdurchfluteten Raum. Vor ihnen steht eine DGB Bildungswerk-Wahlurne, im Hintergrund sind geöffnete Fenster und Blumen sichtbar.
Bildrechte: Christoph Kniel

Betriebsratswahl: Ablauf, Verfahren und Wahlordnung

Wie läuft eine Betriebsratswahl ab? Welche Fristen gelten? Wer darf wählen und kandidieren? Und was hat sich durch die neue Wahlordnung geändert?

Erfahre Schritt für Schritt, wie eine Betriebsratswahl abläuft, welche Regeln gelten und worauf du achten solltest. So erhältst du einen verständlichen Überblick über das Wahlverfahren und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.

26112024_high_CR_MichelleJekel_-156
Unscharfes Bild einer Seminarszene.

Wahlvorstand: Aufgaben, Rechte und Vorbereitung der Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl und sorgt dafür, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird. Von der Erstellung der Wählerliste bis zur Auszählung der Stimmen übernimmt er eine zentrale Rolle im Wahlverfahren.

Lies, welche Aufgaben der Wahlvorstand übernimmt, wer Mitglied werden kann und wie du dich gut auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitest.

Betriebsrat gründen und die erste Betriebsratswahl durchführen

Du merkst, dass in deinem Betrieb etwas besser laufen sollte? Dienstpläne ändern sich ständig, Überstunden häufen sich, der Druck wächst oder Entscheidungen werden über eure Köpfe hinweg getroffen?

Dann ist die Gründung eines Betriebsrats ein starker Schritt. Der Weg dorthin führt über die erste Betriebsratswahl. Sie schafft die Grundlage dafür, dass ihr eure Interessen gemeinsam vertreten und die Arbeitsbedingungen in eurem Betrieb aktiv mitgestalten könnt.

Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Wir beraten dich vertraulich und kostenlos, und unterstützen euch bei den ersten Schritten zur Betriebsratsgründung.

Zwei Hände die einander umfassen, auf lila Grund

Betriebsrat gründen: So startet ihr

1. Prüft, ob ein Betriebsrat möglich ist

Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten. Davon müssen mindestens drei wählbar sein. Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren. Wählbar sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die in der Regel seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten.

2. Sprecht mit vertrauenswürdigen Kolleg*innen

Sucht euch zuerst wenige Kolleg*innen, denen ihr vertraut. Sprecht über die Lage im Betrieb, über gemeinsame Themen und darüber, wer den Weg mitgehen möchte.

Wichtig: Geht gut vorbereitet vor. Gerade am Anfang hilft es, vertraulich zu bleiben und euch beraten zu lassen.

3. Holt euch Beratung

Bevor ihr offiziell startet, klären wir gemeinsam mit euch:

  • Welche Situation gibt es bei euch im Betrieb?
  • Wer kann die Wahl anstoßen?
  • Wie sprecht ihr Kolleg*innen an?
  • Welche Risiken solltet ihr im Blick haben?
  • Welche Unterstützung braucht ihr als Nächstes?

Wir geben Orientierung und helfen euch, die ersten Schritte gut zu planen.

4. Ladet zur Betriebsversammlung ein

Wenn es bei euch noch keinen Betriebsrat gibt, können mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer Betriebsversammlung einladen. Dort wird ein Wahlvorstand gewählt.

Der Wahlvorstand organisiert anschließend die Betriebsratswahl.

5. Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor

Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Betriebsratswahl ordentlich abläuft. Er erstellt die Wähler*innenliste, veröffentlicht das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge und organisiert die Stimmabgabe.

Für Wahlvorstände gibt es Schulungen. Dort lernt ihr, worauf es bei Fristen, Formularen und Abläufen ankommt.

6. Ihr wählt euren Betriebsrat

Am Ende wählen die Beschäftigten frei und geheim ihren Betriebsrat. Wie genau die Wahl abläuft, hängt von der Größe des Betriebs ab.

In kleineren Betrieben gilt häufig das vereinfachte Wahlverfahren. In größeren Betrieben gibt es mehr Fristen und formale Schritte.

Unser Versprechen:

Wir begleiten euch vor, während und nach der Gründung

BRQ Unsere Beratungsleistungen (1)

Vertrauliche Beratung

BRQ Unsere Beratungsleistungen (2)

Orientierung für die Betriebsratsgründung

BRQ Unsere Beratungsleistungen (3)

Orientierung für Betriebsratsgründungen

BRQ Unsere Beratungsleistungen (4)

Starterseminare für neue Betriebsräte

BRQ Unsere Beratungsleistungen (5)

Inhouse-Seminare für euer Gremium

Seminare für euren Start

Ein Betriebsrat braucht Wissen, Sicherheit und ein gutes gemeinsames Vorgehen. Unsere Seminare machen euch fit für die Praxis.

Für Wahlvorstände

Ihr organisiert die Betriebsratswahl und wollt Fristen, Abläufe und Formvorschriften sicher anwenden? Dann ist eine Wahlvorstandsschulung der richtige Schritt. Auch außerhalb der vierjährigen Wahlperiode bieten wir euch Wahlvorstandsschulungen an, wenn ihr einen neuen Betriebsrat gründen wollt. Die nächste Wahlperiode startet 2030. Bis dahin meldet euch gern bei uns, wenn ihr Unterstützung bei der Gründung braucht.

Für gewählte Betriebsräte

Ihr wurdet gewählt und wollt gut starten? In unseren Grundlagen-Seminaren lernt ihr, welche Rechte ihr habt, wie ihr Beschlüsse fasst und wie ihr wirksam mit dem Arbeitgeber verhandelt.

Für ganze Gremien als Inhouse-Angebot

Ihr wollt euch als Team aufstellen, Rollen klären oder gemeinsame Ziele entwickeln? Dann passt ein Inhouse-Seminar für euer Gremium.

Altun_Jenner_69KB

Wir sind persönlich für euch da

Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Wahl: Wir begleiten euch auf jedem Schritt – inklusive Beratung zur Wahl und Buchung unserer Seminare. Jetzt telefonisch oder über das Formular Kontakt aufnehmen und gemeinsam starten!

Kontakt
Altun Jenner
Fachreferentin Betriebsratsqualifizierung
E-Mail: anmeldung@dgb-bildungswerk.de
Telefon: +49 (0) 40 606706-13
(Mo-Do 09:30-16:00 Uhr, Fr. 09:30-14:30 Uhr)

Häufige Fragen zur Betriebsratsgründung

Wer kann einen Betriebsrat gründen?

Beschäftigte können einen Betriebsrat wählen, wenn im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen arbeiten. Drei davon müssen wählbar sein.

Wie viele Personen müssen den Anfang machen?

Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, können mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer Betriebsversammlung einladen. Auf dieser Versammlung wird ein Wahlvorstand gewählt.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Nein. Die Wahl eines Betriebsrats ist ein gesetzliches Recht der Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht verbieten oder behindern.

Bin ich geschützt, wenn ich eine Betriebsratswahl vorbereite?

Für bestimmte Personen gibt es besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber*innen und die ersten drei Beschäftigten, die zur Wahlversammlung einladen. Lass dich früh beraten, damit ihr sicher vorgeht.

Wer darf bei der Betriebsratswahl wählen?

Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren. Auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Auszubildende, Beschäftigte im Homeoffice oder in Elternzeit können dazugehören. Leiharbeitnehmer*innen dürfen ab dem ersten Arbeitstag mitwählen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?

Kandidieren dürfen Beschäftigte ab 18 Jahren, die in der Regel seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Bei jungen Betrieben gelten besondere Regeln.

Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?

Wenn es bei euch noch keinen Betriebsrat gibt, könnt ihr jederzeit starten. Ihr müsst nicht auf den nächsten regulären Wahlzeitraum warten.

Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 01. März und dem 31. Mai statt. Der nächste reguläre Wahlzeitraum ist 2030.

Welches Wahlverfahren gilt bei uns?

Das hängt von der Größe des Betriebs ab.

  • 5 bis 100 Beschäftigte: vereinfachtes Wahlverfahren
  • 101 bis 200 Beschäftigte: vereinfachtes Verfahren nach Vereinbarung möglich
  • ab 201 Beschäftigten: normales Wahlverfahren

Wir helfen euch einzuschätzen, was bei euch gilt.

Was macht der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Er erstellt die Wähler*innenliste, erlässt das Wahlausschreiben, prüft Wahlvorschläge, organisiert die Wahl und gibt das Ergebnis bekannt.

Was passiert nach der Wahl?

Nach der Wahl startet der Betriebsrat in die Arbeit. Jetzt geht es darum, Rechte kennenzulernen, Aufgaben zu verteilen und die Themen der Kolleg*innen anzupacken. Unsere Seminare helfen euch dabei, sicher und wirksam zu starten.

Woher bekomme ich eine gute Beratung zur Betriebsratsgründung?

Dein erster Schritt: Meld dich bei uns

Du willst einen Betriebsrat gründen oder überlegst erstmal, ob das bei euch im Betrieb möglich ist? Dann melde dich bei uns. Du musst noch keinen fertigen Plan haben.

Wir beraten dich vertraulich, persönlich und auf Augenhöhe.

Rundum bestens informiert

Kontaktformular

Schreib uns eine Nachricht und wir melden uns zeitnah bei dir zurück. Wenn du einen Rückruf wünschst, hinterlasse uns gerne deine Telefonnummer.