AGBs des DGB Bildungswerk

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen des DGB Bildungswerks (Stand 01.06.26)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen des DGB Bildungswerks

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ggf. mit Besonderem Teil, insgesamt im Folgenden AGB) des Gemeinnützigen Bildungswerks des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (im Folgenden DGB Bildungswerk genannt) gelten für:

  • alle vom DGB Bildungswerk angebotenen Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Konferenzen und vergleichbare Veranstaltungen sowie Online-Veranstaltungen und die damit verbundenen Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Begleitprogramm (im Folgenden zusammenfassend Bildungsveranstaltungen genannt);
  • die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und die Vermietung von Veranstaltungsräumen, sowie alle für Kund*innen erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungszentrums Hattingen und Bildungszentrum Hamburg (im Folgenden zusammenfassend Tagungszentrumsleistungen genannt).

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, das DGB Bildungswerk hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn das DGB Bildungswerk in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist auf der einen Seite:

Gemeinnütziges Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. (kurz: DGB Bildungswerk), Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf
eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nr. VR 5046, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt

sowie auf der anderen Seite die Kundin/der Kunde:

  • bei Bildungsveranstaltungen der/die Anmelder*in bzw. Teilnehmer*in an einer Bildungsveranstaltung des DGB Bildungswerks (im Folgenden „Teilnehmer*in“ genannt)
  • bzw. bei Tagungszentrumsleistungen der/die Gastbeleger*in (das ist die Organisation, die das Tagungs-/Bildungszentrum bucht und die Teilnehmer*innen bzw. Gäste benennt).

Die Veranstaltungen des DGB Bildungswerks sind für alle Personen offen und können unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft des DGB wahrgenommen werden.

3. Anmeldeprozess und Vertragsabschluss:

Die Präsentation des Dienstes auf der Webseite, in Werbeanzeigen, Broschüren, Flyern, Katalogen, Newslettern, Rundmails, Social Media und sonstigen Werbemitteln des DGB Bildungswerks als solche stellt für sich kein bindendes Angebot des DGB Bildungswerks an Kund*innen, Nutzer*innen, Teilnehmer*innen oder Gastbelegende dar, sondern ist nur als sogenannte Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lateinisch: invitatio ad offerendum) gedacht, ähnlich einer unverbindlichen Abbildung in einem Katalog.

Wenn Kund*innen, Nutzer*innen, Teilnehmer*innen oder Gastbelegende sich über die entsprechenden Formulare oder auf sonstige Weise für eine Veranstaltung oder Leistung des DGB Bildungswerks anmelden, so ist dies rechtlich als Angebot zu sehen.

Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

Die Veranstaltungen in diesem Programm sind Fortbildungsveranstaltungen, die Kenntnisse für Mitglieder von Interessenvertretungen vermitteln, die nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

Wenn die Erforderlichkeit durch den Betriebsrat festgestellt und ein Entsendungsbeschluss im Gremium gefasst worden ist, trägt der Arbeitgeber die Teilnahmegebühren sowie die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Teilnehmer*innen, die eine Veranstaltung auf eigenen Wunsch als berufliche oder fachbezogene Weiterbildung besuchen, tragen die Kosten selbst.

Anmeldeprozess:

Nach Eingang der Anmeldung schickt das DGB Bildungswerk eine (noch unverbindliche) Empfangsbestätigung sowie eine Vorlage zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, welches:

  • vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bzw. Arbeitgeber auszufüllen
  • vom Arbeitgeber zu unterzeichnen
  • und anschließend an das DGB Bildungswerk zu übermitteln ist.

Danach erfolgt eine ausdrückliche Buchungsbestätigung durch das DGB Bildungswerk in Textform. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn folgen weitere erforderliche Unterlagen und Informationen.

Bildungsveranstaltungen - Bildungsurlaube und Gewerkschaftliche Qualifizierung: Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

Anmeldeprozess:

Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.

Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.

Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung: Der Vertragsschluss kommt zustande mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks, wodurch die Anmeldung für den/die Kund*in bzw. den/die Teilnehmer*in verbindlich wird.

Anmeldeprozess:

Nach Eingang der Anmeldung des/der Teilnehmer*in folgt eine (noch unverbindliche) Eingangsbestätigung durch das DGB Bildungswerk.

Es folgt eine ausdrückliche Einladung/Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, sofern zutreffend verbunden mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich der Kostenbeteiligung bzw. Vergütung.

Für internationale Seminare, die im Ausland stattfinden, ist (wenn nicht anders vermerkt) eine Anmeldung spätestens drei Monate im Voraus notwendig, für alle anderen Veranstaltungen spätestens sechs Wochen vor Beginn.

Bildungs-/Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende): Der Vertrag kommt zustande auf zwei möglichen Wegen:

    1. Erste Variante: Wechselseitige Unterschriften auf Vertragsdokument.
      Das DGB Bildungswerk verschickt auf Anfrage des Gastbelegenden an diesen ein formularmäßiges Vertragsdokument (Belegervertrag), das vom DGB Bildungswerk unterschrieben ist, mit einer Annahmefrist. Der Vertrag kommt zustande, wenn das vom Gastbelegenden gegengezeichnete Vertragsdokument fristgerecht beim DGB Bildungswerk wieder zugeht. Es genügt die Form einer elektronischen Kopie (z.B. PDF-Dokument).
    2. Zweite Variante: Buchungsbestätigung.
      Der Vertrag kommt zustande auf Anfrage des Gastbelegenden mit einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des DGB Bildungswerks in Textform, wodurch die Buchung für den Gastbelegenden verbindlich wird.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Umsatzsteuer, Veranstaltungen der Jugendhilfe, Aufrechnung

4.1. Für alle Leistungen gilt:

Pflicht des DGB Bildungswerks:

Das Bildungswerk ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Bildungsveranstaltungen entsprechen die vereinbarten Leistungen der ausgeschriebenen Veranstaltung.

  • Bei Tagungszentrumsleistungen entsprechen die vereinbarten Leistungen den gebuchten Zimmern und sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Es kann vorkommen, dass die Unterbringung in einem externen Beherbergungsbetrieb erfolgt. Am Bildungszentrum Hamburg erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in einem externen Beherbergungsbetrieb.

Pflicht der Kundin/ des Kunden:

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des DGB Bildungswerks zu zahlen. Dies gilt auch für die Vergütung bzw. Kostenerstattung für von Kund*innen veranlasste Leistungen und Auslagen des DGB Bildungswerks an Dritte.

Umsatzsteuer:

  • Bei Bildungsveranstaltungen: Die Preise werden netto ausgewiesen mit dem Zusatz "zzgl. gesetzlicher MwSt.".
  • Bei Tagungszentrumsleistungen: Die vereinbarten Preise sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und der Regelungen in dem nachfolgenden Absatz zu Veranstaltungen der Jugendhilfe Bruttopreise und verstehen sich jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Veranstaltungen der Jugendhilfe (Umsatzsteuer):

Das DGB Bildungswerk e.V. ist bei Veranstaltungen der Jugendhilfe entsprechend §2 Abs. 2 SGB VIII aufgrund des § 4 Nr. 25 UstG in Verbindung mit § 11 Abs. 3 und 4 SGB VIII für die Leistungen bei Jugendbelegungen berechtigt, Rechnungen umsatzsteuerbefreit auszustellen. Für regelmäßige Finanzprüfungen ist nachzuweisen, dass die Befreiungen auch nur von berechtigten Gruppen in Anspruch genommen wurden, weswegen Daten erhoben werden. Gleichzeitig fallen diese Veranstaltungen unter die Berichtspflicht des § 99 Abs. 8 SGB VIII. Für den Fall, dass der/die Kund*in eine Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der o.g. §§ in Anspruch nehmen möchte, verpflichte er/sie sich, dem DGB Bildungswerk bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine vollständige Teilnehmendenliste zu übermitteln, die folgende Daten enthält: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Bundesland der privaten Meldeanschrift. Der/Die Kund*in versichert, dass er/sie über das Einverständnis der betroffenen Personen zur Übermittlung an das und der Datenverarbeitung- und Speicherung beim DGB Bildungswerk verfügt.

4.2 Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen / Fälligkeit:

a) Es gelten die folgenden Zahlungsfristen:

    • Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende der Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

    • Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende): Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende der Belegung. Die Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

    • alle anderen Bildungsveranstaltungen: Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung/Buchungsbestätigung. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage. Im Einzelfall kann ein abweichendes Zahlungsziel festgelegt werden.

b) Für Tagungszentrumsleistungen gilt außerdem: Gegenforderungen auf Sach- und Rechtsmängel und ihre Aufrechnung: Mit Gegenforderungen, die Kund*innen auf Sach- oder Rechtsmängel der Leistungen des DGB Bildungswerks stützen, dürfen Kund*innen nur gegenüber Forderungen des DGB Bildungswerks aufrechnen, soweit der zur Aufrechnung gestellte Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt. Im Übrigen gilt: Die Kund*innen können nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des DGB Bildungswerks aufrechnen oder mindern.

5. Stornierung durch die Kundin / den Kunden

Stornierungen sind in Textform gegenüber dem DGB Bildungswerk zu erklären.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim DGB Bildungswerk.

Etwaige gesetzliche Ansprüche und Rechte von Kund*innen bleiben unberührt.

Sofern zwischen dem DGB Bildungswerk und den Kund*innen ein Termin zur kostenfreien Stornierung des gesamten Vertrages textlich vereinbart wurde, können die Kund*innen bis zu dem vereinbarten Termin den Vertrag stornieren. Das Stornierungsrecht der Kund*innen erlischt, wenn sie nicht bis zum vereinbarten Termin ihr Recht auf Stornierung gegenüber dem DGB Bildungswerk ausüben.

Im Falle einer berechtigten Stornierung erlischt der Anspruch der Kund*innen gegenüber dem DGB Bildungswerk auf die vereinbarten Leistungen. Im Gegenzug entfällt – vorbehaltlich der Regelungen im nachfolgenden Absatz – der Anspruch des DGB Bildungswerks auf die vereinbarte Vergütung für die von der Stornierung betroffenen Leistungen; bereits erfolgte Vorauszahlungen der Kund*innen für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind vom DGB Bildungswerk (ggf. teilweise) zurückzuerstatten.

Von dem/der Kund*in bestellte Sonderleistungen, die infolge einer Stornierung nicht unmittelbar verwendet werden können, können im vollen Umfang berechnet werden (z.B. bestellte Büffets ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn). Das Gleiche gilt, wenn vom DGB Bildungswerk bei Dritten Leistungen für eine gebuchte Veranstaltung bestellt wurden und das DGB Bildungswerk diese Leistungen des Dritten seinerseits nicht mehr kostenfrei stornieren oder kündigen kann. Im Übrigen gilt:

  • Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert):
  • Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
  • Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen fallen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr an.
  • Das DGB Bildungswerk ist berechtigt, nicht stornierbare Leistungen, die ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, weiter zu berechnen (z.B. externe Hotelleistungen).
  • Bildungsveranstaltungen der politischen Bildung (Bildungsurlaube):
  • Bei Stornierung bis spätestens 60 Tage vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen.
  • Bei Stornierung ab 59 Tagen vor Beginn wird die volle Kostenbeteiligung fällig.
  • Abweichungen von diesen Regelungen sind bei einzelnen Veranstaltungen möglich und werden mit der Einladung zum Seminar schriftlich mitgeteilt.
  • Bildungsveranstaltungen in der Jugendbildung:
  • Bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen.
  • Bei Stornierung ab 29 Tagen vor Beginn ist keine Kostenbeteiligung zu bezahlen, allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe in der Einladung/Buchungsbestätigung mitgeteilt wird.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage oder einer Absage innerhalb von fünf Tagen vor dem Seminar kann das DGB Bildungswerk zusätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
  • Eine Stornierung oder Umbuchung von Fahrkosten, die durch das DGB Bildungswerk finanziert sind, ist gegen eine Gebühr von 45 Euro möglich.
  • Bei Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, kann das DGB Bildungswerk, unabhängig vom Termin der Absage, der absagenden Person tatsächlich entstandene Kosten für Flugstornierungen etc. in Rechnung stellen.
  • Abweichungen von diesen Regelungen sind bei einzelnen Veranstaltungen möglich und werden mit der Einladung zum Seminar schriftlich mitgeteilt.

Tagungszentrumsleistungen (für Gastbelegende):

Komplette Absage des Seminars: Eine Absage eines Seminars durch den Gastbelegenden ist nur in textlicher Form möglich.

  • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Absage möglich.
  • Bis 21 Tage vor der Veranstaltung fallen 60% des gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.
  • Bis 15 Tage vor der Veranstaltung fallen 80% des gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.
  • Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung fallen 85% des gebuchten Volumens als Ausfallrechnung an.

Diese Ausfallkosten basieren auf den vertraglich vereinbarten Kosten und der zuletzt textlich gemeldeten Personenanzahl.

Reduzierung der Personen:

  • Eine Reduzierung der Personen durch den Gastbelegenden ist nur in textlicher Form möglich.
  • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine Reduzierung ohne jede Einschränkung möglich.
  • Vom 27. Tag bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung ist eine Reduzierung von bis zu 40% der vertraglich vereinbarten Personen möglich und es erfolgt eine dementsprechende Preisanpassung. Bei weiteren Reduzierungen über 40 % der Personen hinaus werden 80% des gebuchten Volumens berechnet.
  • Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 85% des gebuchten Volumens berechnet.

No-show-Regelung:

  • Für Personen, die ohne vorherige schriftliche Absage nicht erscheinen, fallen 95% des vertraglich vereinbarten Volumens als No-Show-Rechnung an.

Personenliste:

Bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird dem Tagungszentrum vom Gastbelegenden eine verbindliche Personenliste zugeschickt. Erst diese ermöglicht die planungsmäßige Durchführung der Veranstaltung und dient der Berechnungsgrundlage. (Kurzfristige Änderungen sind dem Tagungszentrum unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.)

Bei einer Buchung des gesamten Tagungs-/Bildungszentrums oder bei größeren Gruppen ab 73 Personen (abhängig von Bettenanzahl) einer Veranstaltungsnummer kann eine individuelle Regelung der Stornofristen und Reduzierungsmöglichkeit vereinbart werden.

6. Stornierung durch das DGB Bildungswerk, Absage von Veranstaltungen, Änderungsvorbehalt

Es gelten folgende allgemeine Regelungen:

Das DGB Bildungswerk kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung einer Referentin/eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt.

Das DGB Bildungswerk kann eine Veranstaltung auch bei zu geringer Teilnehmendenzahl absagen, in diesem Fall erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.

In allen Fällen einer Absage wird das DGB Bildungswerk die Teilnehmenden so rechtzeitig wie möglich informieren.

Wenn das DGB Bildungswerk eine Veranstaltung absagt, erstattet das DGB Bildungswerk dem/der Kund*in etwa bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren bzw. Kostenbeteiligungen. Weitergehende Ansprüche des/der Kund*in sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertretung, Angestellten, Mitarbeiter*innen oder sonstigen bei der Erfüllung behilflichen Person des DGB Bildungswerks.

Im Besonderen gilt:

a) für Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert): Das DGB Bildungswerk behält sich vor, bis eine Woche vor der Veranstaltung, sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn der Veranstaltung eine Leistung zu stornieren bzw. eine Veranstaltung abzusagen. Falls möglich, wird bei einer Absage ein alternativer Termin und/oder Veranstaltungsort vereinbart. Sollte der bzw. die Kund*in zwischenzeitlich ein Zimmer bei einem Drittanbieter gebucht haben, ist er bzw. sie für die Stornierung selbst verantwortlich.

b) für alle anderen Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaube, Jugendbildung, Gewerkschaftliche Qualifizierung): Bei Absage durch das DGB Bildungswerk wird die entrichtete Kostenbeteiligung erstattet.

c) für Bildungs-/Tagungszentrumsleistungen:

  1. Sofern ein kostenfreies Recht der Kund*innen auf Stornierung bis zu einem bestimmten Termin textlich vereinbart wurde, ist das DGB Bildungswerk in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, den Vertrag zu stornieren, wenn Anfragen anderer Kund*innen nach den vertraglich gebuchten Tagungsräumen/Zimmern vorliegen und die Kund*innen auf Rückfrage des DGB Bildungswerks auf ihr Recht zur Stornierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen verzichten.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom DGB Bildungswerk gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das DGB Bildungswerk ebenfalls zur Stornierung des Vertrages berechtigt.
  3. Ferner ist das DGB Bildungswerk berechtigt, den Vertrag zu stornieren, falls höhere Gewalt oder andere auch bei angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbare und vom DGB Bildungswerk nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  4. Das DGB Bildungswerk ist zur Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person der Kund*innen oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das DGB Bildungswerk begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des DGB Bildungswerks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des DGB Bildungswerks zuzurechnen ist.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des DGB Bildungswerks entsteht kein Anspruch der Kund*innen auf Schadensersatz.

7. Urheberschutz und Schäden (bei Bildungsveranstaltungen)

Die vom DGB Bildungswerk eingesetzten Seminarunterlagen, Präsentationen und ggf. Software ist urheberrechtlich geschützt und darf weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das DGB Bildungswerk behält sich alle Rechte vor.

8. Haftung des DGB Bildungswerks

a) für alle Leistungen:

  1. Das DGB Bildungswerk haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden der Kund*innen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des DGB Bildungswerks oder seiner bei der Erfüllung behilflichen Personen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des DGB Bildungswerks gegenüber Kund*innen für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer vom DGB Bildungswerk übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
    • Für leicht oder einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet das DGB Bildungswerk nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des DGB Bildungswerks für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    • Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
  3. Sofern aufgrund gesetzlicher Haftungsbegrenzungen (z. B. § 702 BGB) eine weitergehende Haftungsbegrenzung als in Ziff. 8.a)2. dieser AGB vorgesehen ist, geht diese gesetzliche Haftungsbegrenzung der Regelung in Ziff. 8.a)2. vor.

b) für Bildungsveranstaltungen der Betriebsratsqualifizierung (arbeitgeberfinanziert):

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltungszeiten besteht die gesetzliche Unfallversicherung über den jeweiligen Arbeitgeber. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht während der Teilnahme an unserem freiwilligen Begleitprogramm und während der Freizeit. Das DGB Bildungswerk haftet nicht für Schäden durch sich, sowie seine gesetzlichen Vertretungen und bei der Erfüllung behilflichen Personen, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt oder soweit sie Verletzungen betreffen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

c) für Tagungszentrumsleistungen - Haftung für Wertsachen:

Das DGB Bildungswerk haftet für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Wertsachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

d) für Beherbergung:

Soweit das DGB Bildungswerk Beherbergungsleistungen (wie ein Gastwirt bzw. Hotelbetreiber) erbringt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung von Gastwirten und Hotelbetreibern (§§ 701 ff. BGB).

9. Datenschutz

Das DGB Bildungswerk erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und seiner Datenschutzinformation. Mit der Teilnahme an unseren Angeboten erklärt sich der/die Teilnehmer*in bzw. der/die Gastbeleger*in damit einverstanden. Die Datenschutzinformation ist einsehbar unter Datenschutz; sie ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung gelten ggf. zusätzliche besondere Bestimmungen (siehe den betreffenden Besonderen Teil dieser AGB).

10. Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des DGB Bildungswerks in Düsseldorf.

11. Rechtswahl

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der vertraglichen Verbindung der Parteien ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des DGB Bildungswerks in Düsseldorf, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über abweichende ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Gemeinnütziges Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes e. V.
Franz-Rennefeld-Weg 5
40472 Düsseldorf
Vorsitzende: Elke Hannack
Geschäftsführerin: Claudia Meyer
Amtsgericht Düsseldorf VR 5046
USt-ID: DE 119355681
Bankverbindung: NordLB
IBAN: DE97 2505 0000 0152 0124 80
BIC: NOLADE2H
www.dgb-bildungswerk.de

II. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Jugendbildung

1. Kostenbeteiligung

Die Seminarangebote des DGB Bildungswerks stehen allen Personen offen. Eine besondere Förderung erfolgt für ehren- und hauptamtlich Aktive in der gewerkschaftlichen Jugend(bildungs)arbeit. Deshalb sind in den Seminarbeschreibungen i.d.R. zwei Beträge zur Kostenbeteiligung ausgewiesen. Der jeweils ermäßigte Betrag gilt für ehren- und hauptamtlich Aktive in der gewerkschaftlichen Jugend(bildungs)arbeit sowie – bei nicht-ausbildungsbezogenen Seminaren innerhalb Deutschlands – für Teilnehmende bis einschließlich 26 Jahre.

2. Fahrtkosten

Für die Mehrzahl der Seminare erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten gemäß den in der jeweiligen Seminareinladung aufgeführten Regelungen. Bei Seminaren, für die keine Fahrtkostenerstattung vorgesehen ist, wird – sofern keine Übernahme durch Dritte erfolgt – Mitgliedern einer DGB-Gewerkschaft, die in der gewerkschaftlichen Jugendbildungsarbeit aktiv sind, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der folgenden Staffelung (einfache Entfernung zur Stadtmitte des Veranstaltungsortes):

  • bis 100 km kein Zuschuss
  • bis 200 km 25 Euro
  • bis 400 km 50 Euro
  • bis 600 km 75 Euro
  • über 600 km 100 Euro

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ausschließlich bei Nachweis tatsächlich entstandener Fahrtkosten in entsprechender Höhe. Originalbelege sind auf Anforderung vorzulegen.

3. Nutzung von Verteilern/Fotos

Mit der Anmeldung werden die angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift, E-Mail-Adresse) in die Verteiler der DGB-Jugend und des DGB Bildungswerks aufgenommen. Die Aufnahme dient der Zusendung von Informationen über Veranstaltungen und Aktionen der DGB-Jugend und des DGB Bildungswerks. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Während der Veranstaltungen können Fotoaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dürfen vom DGB Bildungswerk und der DGB-Jugend im Rahmen eigener Publikationen, im Internet sowie in sozialen Medien verwendet werden. Das DGB Bildungswerk wird ggf. über das Anmeldeformular oder während der Veranstaltung eine Zustimmung des/der Teilnehmer*in zur Verwendung der Aufnahmen gemäß § 22 KunstUrhG einholen.

4. Datenweitergabe (Anmeldedaten)

Es gilt die Datenschutzinformation des DGB Bildungswerks (einsehbar unter Datenschutz). Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Jugendbildungsarbeit muss das DGB Bildungswerk darüber hinaus folgende persönliche Daten weitergeben:

  • Da die betreffenden Veranstaltungen durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden, werden an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die DGB Jugend als zuständige Zentralstelle folgende Daten weitergegeben:
    • Vorname, Name, Adresse, Alter, Geschlecht, Aktivität im Bereich der Jugendhilfe, Anwesenheitszeiten
  • So Veranstaltungen in externen Einrichtungen stattfinden, an die jeweilige Einrichtung:
    • Vorname, Name, Adresse, Alter, Geschlecht, Ernährungsbesonderheiten, An- und Abreisezeiten

Sollten weitere Kooperationspartner oder Fördermittelgeber personenbezogene Daten erhalten, ist dies in den jeweiligen Seminarbeschreibungen mit angegeben.

III. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Politischen Erwachsenenbildung

1. Kostenbeteiligung und ihre Ermäßigung

Teilnehmende an Veranstaltungen der politischen Bildung beteiligen sich an den Kosten für die Bildungsmaßnahme. Für Seminare und Tagungen des DGB Bildungswerks ist von allen Teilnehmenden grundsätzlich die ausgewiesene Kostenbeteiligung zu entrichten. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Studierende und Personen, die über ein Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro verfügen, zahlen 50% der jeweiligen Kostenbeteiligung. Ermäßigungen können nur bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen – bei nicht erwerbstätigen Ehegatten ersatzweise Einkommensnachweise des Partners – und nicht durch Bescheinigung von Einkommen aus sog. Minijobs in Anspruch genommen werden. Bei Studienreisen bzw. Seminaren mit auswärtiger Übernachtung wie z.B. den Veranstaltungen „FRD“ und „EUR“ sind Ermäßigungen ausgeschlossen.

2. Fahrtkosten

Fahrtkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Für die An- und Abreise ist jede(r) Teilnehmende selbst verantwortlich und sie erfolgt auf seine/ihre eigene Gefahr und insoweit ist jede Haftung seitens des DGB Bildungswerks ausgeschlossen.

3. Seminare mit Kinderbetreuung

Kinderbetreuung wird in bestimmten Zeitenräumen angeboten. Die Kosten für Kinder von 5 -14 Jahren beinhalten Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben. Die Höhe der Kosten ist jeweils mit ausgeschrieben. Die Kinder werden während der Seminarzeiten von ausgebildetem Personal betreut.

IV. Besondere Bedingungen für Bildungs- und Tagungszentrumsleistungen

1. Zimmerbereitstellung und -übergabe

Die Kund*innen erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen den Kund*innen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Kund*innen haben keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine frühere Bereitstellung von Zimmern muss mit dem DGB Bildungswerk textlich vereinbart werden. Auf die zeitliche Bereitstellung der Zimmer in externen Beherbergungsbetrieben hat das DGB Bildungswerk keinen Einfluss.

2. Zimmerrückgabe

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer um 09:00 Uhr von den Kund*innen bzw. Teilnehmer*innen geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das DGB Bildungswerk aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises/Preisliste) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche der Kund*innen werden hierdurch nicht begründet. Auf den Zeitpunkt, zu dem die Zimmer in externen Beherbergungsbetrieben zurückgegeben werden müssen, hat das DGB Bildungswerk keinen Einfluss.

3. Seminarräume

Für die Gruppen werden Seminarräume entsprechend der gebuchten Gruppengröße zur Verfügung gestellt. Diese stehen in der Regel ab einer Stunde vor geplantem Veranstaltungsbeginn, gegebenenfalls vor der ersten gebuchten Mahlzeit zu Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Seminarräume besteht nicht.

4. Unter- oder Weitervermietung

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen textlichen Zustimmung des DGB Bildungswerks, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit die Kund*innen nicht Verbraucher*innen sind.

5. Verjährung

Alle Ansprüche gegen das DGB Bildungswerk verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DGB Bildungswerks beruhen.