Beschreibung

Kennung: SUC3/327031501

Verbindliche Regelungen für den Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz haben einen entscheidenden Vorteil: alle betrieblichen Akteur*innen wissen bei Auffälligkeiten mit Suchtbezug, was wann von wem zu tun ist. Diese Zuständigkeiten werden in der Regel in Betriebsvereinbarungen in Form von Stufenplänen verbindlich festgelegt.

Im dritten Teil deiner Ausbildung zur/m betrieblichen Suchtberater*in werden einzelne Betriebsvereinbarungen sowie Stufenpläne mit ihren wichtigsten Elementen vorgestellt und diskutiert. Du lernst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen. Anhand praktischer Beispiele erfährst du, wie ein Interventionsverfahren praktisch abläuft. Wir zeigen dir die wichtigsten Elemente betrieblicher Suchtpräventionsprogramme. Darüber hinaus erfährst du, warum die Verzahnung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement wichtig ist. Ein weiterer wichtiger Baustein ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit: Im Seminar erprobst du verschiedene Aktionen, Projekte und Kampagnen.

Inhalt

  • Grundlagen und Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention
  • Suchtprobleme aus rechtlicher Sicht
  • Arbeitsunfälle unter Drogeneinfluss
  • Arbeitsrechtliche Aspekte der Suchterkrankung
  • Öffentlichkeitsarbeit: Aktionstage, Projekte, Programme u.a.
  • Grundlagen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht
  • Struktur eines Stufenplans
  • Reflexion eigener Betriebs-/Dienstvereinbarungsentwürfe
  • Grundlagen zum Projektmanagement
  • Betriebliches Projekt innerhalb der Ausbildung
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

In diesem Seminar lernst du

In diesem Seminar lernst du:
  • was die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu Suchtproblematiken am Arbeitsplatz sind.
  • welche Vorteile eine Betriebsvereinbarung Sucht bietet .
  • welche Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten in der betrieblichen Suchtprävention bestehen
  • welche Bausteine für eine gute Öffentlichkeitsarbeit wichtig sind.

Deine Referent*innen

Unsere Referent*innen sind ausgewiesene Expert*innen mit fundierter Praxiserfahrung und spezialisiertem Wissen. Bei rechtlichen Fragen unterstützen dich erfahrene Fachanwält*innen. Didaktisch geschulte Teamende begleiten das Seminar praxisnah.

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Suchtprävention in der Arbeitswelt 3

25.01. - 29.01.2027 · Hattingen
DGB Tagungszentrum Hattingen

Angebotsnummer: 2023/SUC3
Kennung: SUC3/327031501

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1. Person buchende Person

Unterkunft und Verpflegung

Für dieses Seminar verbindlich enthalten: 900,78 € (netto) je Person.

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Kosten

Teilnahmegebühr (umsatzsteuerfrei gem. UStG §4 Nr. 22)
1.490,00 €
Unterkunft und Verpflegung (netto)
900,78 €
zzgl. anfallender MwSt.
Gesamtkosten des Seminars
2.390,78 €
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