Beschreibung
Online Kennung: BRK3/227011541
Um die Kolleg*innen zu schützen und sicher verhandeln zu können, ist es entscheidend, dass der Betriebsrat seine rechtlichen Handlungsfelder genau kennt. Der § 87 BetrVG ist dabei von zentraler Bedeutung. Er ermöglicht es dem Betriebsrat, sich aktiv für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen und den Arbeitsalltag mitzugestalten.
In den Bereichen der Mitbestimmung kann der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die direkte Regelungen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Urlaub, Homeoffice / mobilem Arbeiten, Kurzarbeit oder Digitalisierung ermöglichen.
Diese Themen sind Kernthemen des Seminars. Da eine Einigung nicht immer einfach ist, wird auch das Instrument der „Einigungsstelle“ vorgestellt und im Rahmen des Seminars praktisch erprobt.
In den Bereichen der Mitbestimmung kann der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen, die direkte Regelungen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Urlaub, Homeoffice / mobilem Arbeiten, Kurzarbeit oder Digitalisierung ermöglichen.
Diese Themen sind Kernthemen des Seminars. Da eine Einigung nicht immer einfach ist, wird auch das Instrument der „Einigungsstelle“ vorgestellt und im Rahmen des Seminars praktisch erprobt.
Inhalt
- Mitbestimmung des Betriebsrats in „sozialen Angelegenheiten“ (§ 87 BetrVG)
- Ausgestaltung und Reichweite der Mitbestimmungsrechte
- Initiativrecht und Mitbestimmung
- Erarbeitung der einzelnen Mitbestimmungsfelder
- Rund um die Betriebsvereinbarung: Zustandekommen, Durchführung, Inhalt, Ende
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
- Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
- Praktische Vorbereitung des Betriebsrats für die Verhandlungen: Analyse, Zielsetzung, Strategien
In diesem Seminar lernst du
In diesem Seminar lernst du:
- wie du Probleme im Betrieb den Mitbestimmungsfeldern des BetrVG zuordnest.
- was du über eine Betriebsvereinbarung und deine Handlungsspielräume wissen musst.
- worauf bei Verhandlungen zu achten ist.
- wie gegebenenfalls ein Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG durchgeführt wird.
Deine Referent*innen
Unsere Referent*innen sind ausgewiesene Expert*innen mit fundierter Praxiserfahrung und spezialisiertem Wissen. Bei rechtlichen Fragen unterstützen dich erfahrene Fachanwält*innen. Didaktisch geschulte Teamende begleiten das Seminar praxisnah.