Rechte & Pflichten von Betriebsräten

Häufig gestellte Fragen von Betriebsratsmitgliedern einfach erklärt

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Seite:

Was ist meine Aufgabe als Betriebsratsmitglied?

Du bist gewählt, um die Interessen deiner Kolleg*innen im Betrieb zu vertreten. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – und sie hat eine klare gesetzliche Grundlage: das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist geregelt, in welchen Fragen der Betriebsrat mitreden, mitgestalten und mitentscheiden darf – etwa bei Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Einstellungen oder Kündigungen. Damit du dieses Recht auch wirklich nutzen kannst, brauchst du Wissen, Klarheit – und gesetzlichen Schutz.

 

Welche Rechte habe ich als Betriebsratsmitglied?

Das Gesetz sichert dir umfassende Rechte zu – beim Entgelt, bei der Arbeitszeit und bei deiner beruflichen Entwicklung. So kannst du dein Amt unabhängig und wirksam ausüben. Konkret heißt das:

· Dein Gehalt bleibt wie vor der Wahl bestehen.

· Du darfst bei beruflichen Entwicklungen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Kolleg*innen.

· Deine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied zählt als Arbeitszeit.

Du darfst also durch dein Engagement im Betriebsrat weder Nachteile erleiden noch unter Druck gesetzt werden – das ist gesetzlich garantiert.

 

Wer entscheidet über die Teilnahme an Seminaren?

Der Betriebsrat entscheidet als Gremium selbst, welcher Qualifizierungsbedarf besteht – und wer welche Seminare besucht. Wenn das Wissen für deine Aufgaben erforderlich ist, muss dich der Arbeitgeber freistellen – unter Fortzahlung deines Gehalts und auf seine Kosten.

Mehr dazu: § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

 

Wie ist das mit dem Gehalt geregelt?

Du bekommst das gleiche Arbeitsentgelt wie vor deinem Amtsantritt – auch zukünftige Gehaltserhöhungen müssen berücksichtigt werden. Und falls du durch dein Amt nicht an bestimmten Qualifikationen teilnehmen kannst, darfst du finanziell trotzdem nicht schlechter gestellt werden.

Wichtig: Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt – du bekommst dafür kein Extra-Geld. Aber dein Einkommen ist gesetzlich geschützt. So bleibst du unabhängig und kannst deine Kolleg*innen wirksam vertreten.

Mehr dazu: § 37 Abs. 1, 2, 4 und 5 BetrVG

 

Zählt Betriebsratsarbeit zur Arbeitszeit?

Ja – immer wenn du Aufgaben als Betriebsratsmitglied übernimmst, ist das Arbeitszeit. Wenn deine Abwesenheit organisatorische Auswirkungen für den Arbeitgeber hat, musst du dich vor Beginn der Betriebsratsarbeit bei deiner oder deinem Vorgesetzten abmelden – mit dem Hinweis, dass du nun in deiner Funktion als Betriebsrat tätig bist.

Mehr dazu: § 37 Abs. 2 BetrVG

 

Wie bleibt meine Arbeit im Betriebsrat unabhängig?

Durch das Ehrenamtsprinzip: Du bekommst keine Sondervergütung – aber umfassenden gesetzlichen Schutz. So bleibst du frei von Abhängigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber und kannst dich klar und selbstbewusst für die Interessen der Kolleg*innen einsetzen.

 

Wie lässt sich das Amt mit meinem Job vereinbaren?

Viele stellen sich diese Frage – deshalb ist klar geregelt: Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit. Du musst keine Überstunden machen, um beides unterzubringen. Je nach Größe des Betriebs und Umfang der Aufgaben kann das Gremium eine teilweise oder vollständige Freistellung beschließen.

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