Digitalisierung und Arbeit 4.0 Mitbestimmungsrechte erkennen und Veränderungen mitgestalten
Die Digitalisierung der Arbeitswelt beeinflusst die Beschäftigungsbedingungen und erweitert die Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch die Unternehmen. Digitalisierung und Arbeit 4.0 gehen vielfach mit Umstrukturierungen der betrieblichen Organisation in neue Matrixstrukturen, der Einführung agiler Arbeitsformen sowie der Nutzung von Homeoffice und mobiler Arbeit einher. Diese Veränderungen führen vielfach zu einer Entgrenzung von Arbeitszeiten und neuen Herausforderungen für Team und Führung. Der Betriebsrat muss die betrieblichen Veränderungen erkennen und bewerten können und wissen, mit welchen betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten er die Veränderungsprozesse mitgestalten kann, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.
- Erkennen von Veränderungen durch Digitalisierung
- Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsrechts bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
- Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
- Mitgestalten von Digitalisierung und Betriebsänderungen
- Rahmenbedingungen des Arbeitszeitrechts
- Regelungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Qualifizierung der Beschäftigten
In diesem Seminar erfahrt ihr, welche arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften bei digitalisierten Prozessen zur Anwendung kommen, um die Beschäftigten zu schützen und um digitale Arbeit zu gestalten. Ihr erkennt die Rechte des Betriebsrates aus dem Themenbereich. Mit diesem Wissen seid ihr für die Betriebsratsarbeit gut gewappnet.
Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.
Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht 1
Unverzichtbare Basis für jedes Betriebsratsmitglied – deine Rolle effektiv ausüben
Betriebsverfassungsrecht kompakt 3
Mitbestimmung und das Instrument der Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei neuen Arbeitsformen
Agile und flexible Arbeitsformen im Interesse der Beschäftigten gestalten und mitbestimmen
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder