Digitalisierung und Arbeit 4.0 Mitbestimmungsrechte erkennen und Veränderungen mitgestalten

Die Digitalisierung der Arbeitswelt beeinflusst die Beschäftigungsbedingungen und erweitert die Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch die Unternehmen. Digitalisierung und Arbeit 4.0 gehen vielfach mit Umstrukturierungen der betrieblichen Organisation in neue Matrixstrukturen, der Einführung agiler Arbeitsformen sowie der Nutzung von Homeoffice und mobiler Arbeit einher. Diese Veränderungen führen vielfach zu einer Entgrenzung von Arbeitszeiten und neuen Herausforderungen für Team und Führung. Der Betriebsrat muss die betrieblichen Veränderungen erkennen und bewerten können und wissen, mit welchen betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten er die Veränderungsprozesse mitgestalten kann, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.

Inhalt in Stichworten
  • Erkennen von Veränderungen durch Digitalisierung
  • Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsrechts bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
  • Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
  • Mitgestalten von Digitalisierung und Betriebsänderungen
  • Rahmenbedingungen des Arbeitszeitrechts
  • Regelungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Qualifizierung der Beschäftigten
Euer Nutzen

In diesem Seminar erfahrt ihr, welche arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften bei digitalisierten Prozessen zur Anwendung kommen, um die Beschäftigten zu schützen und um digitale Arbeit zu gestalten. Ihr erkennt die Rechte des Betriebsrates aus dem Themenbereich. Mit diesem Wissen seid ihr für die Betriebsratsarbeit gut gewappnet.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

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Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Personalratsmitglieder