Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement 1 Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben: Beschäftigten, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig (ununterbrochen oder wiederholt) sind, muss der Arbeitgeber ein individuelles Eingliederungsverfahren anbieten.
Bei vielen Erkrankungen und vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz tauchen jedoch weitere Fragen auf, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch Vorgesetzte oder Kolleg_innen verunsichern können: Kann der Alltag wieder gemeistert werden? Schafft man es, das Arbeitspensum zu bewältigen? Wie reagieren Kolleg_innen bei der Rückkehr? Wie kann man sie bestmöglich unterstützen? Hilfreich ist es dann, wenn ein gut strukturiertes BEM im Unternehmen vorhanden und in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Ob kollegiale Ansprechpartner_innen, BEM-Begleiter_innen oder Vertrauenspersonen: Betriebsräte sind oftmals die treibende Kraft für ein erfolgreiches und vertrauensvolles BEM.
In unserer zweiteiligen Online-Seminarreihe führen wir euch in die wichtigsten Grundlagen des BEM ein und zeigen euch die wesentlichen Aspekte auf, die bei der Umsetzung in die Praxis zu berücksichtigen sind.
Modul 1:
Rechtliche Grundlagen zum BEM
Bausteine im BEM Prozess
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Nach dem Online-Seminar kennt ihr wichtige Grundlagen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement und wisst worin eure Aufgabe als Betriebsrat bei der Umsetzung in die Praxis besteht.
10:00 - 11:30 und 13:00 – 14:30
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert_innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement 1
Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Betriebliches Eingliederungsmanagement 2
Kenntnisse ausbauen – Vorgehensweise verbessern
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3
Die Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung unterstützen
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 2 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
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