Online-Seminar: Home-Office kompakt – Arbeits- und Gesundheitsschutz regeln Mitbestimmung beim gesundheitsgerechten Arbeiten umsetzen

Die Gestaltung des Home-Office ist aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon in normalen Zeiten ein komplexes Thema für den Betriebsrat. Sei es in Fragen der Gestaltung oder auch der Unfallversicherung.
Die Corona-Pandemie verschärft dieses Problem, da sich viele Beschäftigte selbstorganisiert die Arbeitsplätze eingerichtet haben und wichtige Gestaltungsprinzipien für ergonomisches und gesundheitsgerechtes Arbeiten nicht berücksichtigt werden. Langfristig sorgt dies für gesundheitliche Beschwerden und vor allem für eine Zunahme psychischer Fehlbelastungen.
Selbstbestimmtes Arbeiten im Home-Office sowie mobiles Arbeiten versprechen einerseits größere, individuelle Freiheiten bei der Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung, werfen andererseits aber auch eine Reihe von Gestaltungsfragen hinsichtlich der Belastungssituation auf.
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel erlassen. Hier wird das Thema Home-Office erstmals konkretisiert, und es gibt eine Orientierung für das betriebliche Handeln. In unserem Online-Seminar zeigen wir euch kompakt auf, welche wesentlichen Elemente zu Home-Office-Regelungen zu treffen sind, und wie ihr euer Mitbestimmungsrecht im Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen könnt.

Inhalt in Stichworten
  • Umsetzen und Beachten arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften
  • Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Home-Office gesundheitsgerecht gestalten (Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation)
  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung
Sonstiges
Das Online-Seminar findet an 2 Blöcken á 90 Minuten statt:
10:00 - 11:30 und 13:00 – 14:30
Alle Termine für dieses Seminar
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Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Cornelia Danigel

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Michaela Wolf

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 7 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Personalratsmitglieder
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