BETRIEBSRAT GEGEN STRESS
Stress und Psychische Belastungen im Betrieb
Stress und psychische Belastungen in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt nehmen zu und setzen die Beschäftigten teils unter enormen Druck. Langfristig entstehen so Fehlbelastungen, die zu mehr Krankentagen und früher oder später zu gesundheitlichen Problemen führen können. Um gegenzusteuern, haben Betriebsräte ein Mittel, das aber noch viel zu wenig genutzt wird.
Stress nimmt zu
Die Krankentage aufgrund psychischer Erkrankungen sind im letzten Jahr stark angestiegen und liegen laut der DAK erneut auf einem Rekordniveau. Der DGB Index Gute Arbeit kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass die Betriebe insgesamt zu wenig gegen Stress am Arbeitsplatz tun: Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung wird nicht in allen Betrieben durchgeführt. Lediglich 18 Prozent der Beschäftigten geben an, dass in den vergangenen zwei Jahren eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, in der auch psychische Belastungen berücksichtigt wurden.
Was kann der Betriebsrat tun?
Gefährdungsbeurteilung als Ansatzpunkt
Du setzt dich als Betriebsrat aktiv für den Schutz der Gesundheit deiner Kolleg*innen ein. Du trägst dazu bei, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Bestenfalls hast du mit dem Gremium die Arbeitsbelastungen, das Stressmanagement, die Arbeitsumgebung, aber auch die Förderungen des allgemeinen Wohlbefindens der Beschäftigten im Blick.
Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage eures Handelns und ein zentraler Dreh- und Angelpunkt im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie ist im § 5 des ArbSchG geregelt. Der Arbeitgeber muss physische wie psychische Belastungen ermitteln und beurteilen. So können frühzeitig Gefährdungspotenziale im Betrieb für die Gesundheit der Beschäftigten erkannt und geeignete Maßnahmen zum Abbau der Gefährdungen entwickelt werden.
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber aber nicht allein das Sagen: Das Betriebsverfassungsrecht räumt euch als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungs- und Initiativrechte ein.
Das liegt daran, dass der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb verlangt, aber die Ausgestaltung nicht regelt. Hier geht es nur im Schulterschluss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Grundlage für die Mitbestimmung bildet § 87 Abs. 1 Nr. 7 des BetrVG. Der Arbeitgeber begeht eine Pflichtverletzung, wenn der Betriebsrat nicht an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt wird. Als Betriebsrat habt ihr hier ein Initiativrecht und könnt eine Gefährdungsbeurteilung anregen.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist kein Hexenwerk. Wir bieten dir die wichtigsten Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung in diesen Veranstaltungen an:
Stress und psychische Belastungen in der Arbeitswelt 1
Belastungen erkennen, gesunde Arbeitsbedingungen gestalten
In diesem Seminar lernst du:
• welche gesetzlichen Anforderungen bei psychischen Belastungen zu erfüllen sind.
• wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wird.
• was der Betriebsrat dabei zu beachten hat und wie du den Prozess mitbestimmen kannst.
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Stress und psychische Belastungen in der Arbeitswelt 2
Praxis-Workshop zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
In unserem Praxis Workshop könnt ihr an der eigenen Gefährdungsbeurteilung oder auch an einer Betriebsvereinbarung arbeiten.
In diesem Seminar lernst du:
• wie du das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung als Betriebsrat mitgestalten kannst.
• welche wichtigen Eckpunkte eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beinhalten sollte.
• welche Instrumente die psychische Gefährdungsbeurteilung zum Erfolg führen.
• wie ihr die Kolleg*innen überzeugen könnt.
Weitere Infos und Anmeldung hier.
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