
Werde Wahlvorstand – gestalte die Betriebsratswahlen 2026 mit!
Deine Stimme zählt – von Anfang an
2026 finden die nächsten Betriebsratswahlen statt. Schon bald starten die Vorbereitungen. Damit die Wahlen reibungslos ablaufen, braucht es engagierte Wahlvorstände. Menschen wie dich!
Warum braucht es Wahlvorstände?
Im eigenen Betrieb alle Entscheidungen allein treffen? Das geht nur am Anfang. Sobald Beschäftigte dazukommen, muss Mitbestimmung her. Genau dafür gibt es Betriebsräte: Sie sorgen dafür, dass die wichtigsten Arbeitsbedingungen gemeinsam gestaltet werden.
Wahlvorstände machen diese Mitbestimmung und die Durchführung demokratischer Wahlen möglich. Nur sie können gültige Betriebsratswahlen organisieren - und sind auch für die Gründung eines Betriebsrats nötig.
Keine Scheu vor Gesetzen!
Ja, auf den ersten Blick sehen Wahlvorschriften kompliziert aus. Aber: Sie sorgen dafür, dass wirklich alle fair wählen können. Ihr als Wahlvorstand stellt sicher, dass die Wahl unabhängig vom Arbeitgeber und gerecht abläuft. Das ist nicht nur wichtig – es ist spannend, sinnvoll und gesetzlich geschützt.
Mitgestalten statt zusehen: deine Rolle als Wahlvorstand
Was macht den Wahlvorstand aus?
Ein Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern plus Ersatzmitgliedern.
Es gibt nur eine einzige Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Wahlvorstand: Du bist wahlberechtigte*r Arbeitnehmer*in deines Betriebs. Mehr braucht es nicht – Vorkenntnisse vermitteln wir dir in unseren Seminaren.
Gibt es bei dir bereits einen Betriebsrat? Dann bestellt er den Wahlvorstand – spätestens Anfang März 2025.
Gibt es noch keinen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat? Dann wählt die Belegschaft den Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung.
Deine Rechte und Arbeitsweise als Wahlvorstand
- Ehrenamtlich, aber während der Arbeitszeit: Du wirst für deine Tätigkeit freigestellt.
- Ausstattung & Raum: Der Arbeitgeber stellt Büro, Material und Technik. Sämtliche Kosten für die Wahlen trägt der Arbeitgeber.
- Gesetzlicher Schutz: Niemand darf die Wahl des Betriebsrates behindern oder in die Entscheidungen des Wahlvorstandes eingreifen. Wer zu einer Wahlversammlung einlädt, beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragt, Mitglied eines Wahlvorstandes ist oder für Betriebsratswahlen kandidiert erhält einen besonderen zeitlich befristeten Schutz vor ordentlichen Kündigungen.
- Ein gesetzlicher Anspruch auf Schulungsteilnahme
Deine Aufgaben im Gremium
Innerhalb des Wahlvorstandes gibt es einen Vorsitz. Dieser ist dafür verantwortlich, das Gremium zu Sitzungen einzuladen, die Arbeit des Gremiums zu leiten und es nach außen hin zu vertreten. Seine Entscheidungen trifft der Wahlvorstand – ähnlich wie der Betriebsrat – gemeinsam durch Abstimmung von Beschlüssen.

Was genau macht ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand bereitet die Wahlen vor, leitet sie ein, führt sie durch und verkündet das Wahlergebnis. Hier ein kleiner Einblick in die Fragen, auf die der Wahlvorstand Antworten finden muss:
- Was ist ein Wahlbetrieb und wo wird gewählt?
- Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats? Wann muss neu gewählt werden?
- Wie wird die Wählerliste erstellt? Wer darf wählen?
- Welche Informationen muss der Arbeitgeber liefern?
- Was gehört ins Wahlausschreiben?
- Wann und wo findet die Wahl statt?
- Wie viele Betriebsratsmitglieder werden gewählt?
- Gibt es Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit?
- Wann wird Briefwahl beschlossen?
- Wer darf kandidieren?
- Wann und wie wird öffentlich ausgezählt?
- Wie läuft die Wahl ab?
- Wie sehen Stimmzettel, Wahlurne und Wahllokal aus?
- Wie viele Wahlhelfer*innen braucht ihr?
- Was sind gültige und ungültige Stimmen?
- Wann ist die Wahl abgeschlossen?
- Wie werden die Gewählten benachrichtigt?
- Wie konstituiert sich der neue Betriebsrat?
Ganz schön viele Fragen? Kein Problem: In unseren Schulungen gehen wir alles gemeinsam durch – Schritt für Schritt, mit echten Beispielen aus der Praxis.
Ihr seid nicht allein: Auch nach der Schulung unterstützen wir euch telefonisch!
Mut macht den Unterschied
Am Anfang wirkt alles neu. Aber du wirst sehen: Die Wahlvorschriften sind logisch, durchdacht – und schützen die Mitbestimmung im Betrieb.
Vorkenntnisse brauchst du keine. Wer Wahlvorstand wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungsteilnahme. Nutze dafür unsere Briefmuster für die Teilnahme an BR-Wahlvorstandsschulungen!
Melde dich an – wir freuen uns auf dich!
Stelle deine Fragen an unsere Bildungsreferentin Altun Jenner:
Tel.: 040-606706-13