Das neue Entgelttransparenzgesetz
Neue Aufgaben für den Betriebs-und Personalrat
Seit Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft, es soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.
Bis zum 1. Februar 2018 hatten die Arbeitgeber Zeit, sich darauf vorzubereiten - nun haben alle Beschäftigten in Unternehmen ab 200 Mitarbeiter_innen einen individuellen Auskunftsanspruch.
Höchste Zeit also für Betriebs-und Personalräte, sich mit diesem neuen Gesetz zu beschäftigen und alle Handlungsmöglichkeiten aus dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz auszuschöpfen.
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