Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen 2 Erforderliches Wissen erweitern und vertiefen

Auch als bereits erfahrene*r Betriebsratsvorsitzende*r und Stellvertretung gibt es immer noch eine Menge zu lernen. Wenn du noch tiefer in die Materie eintauchen, deine Funktion stärken und dich weiterentwickeln willst, ist dieses Seminar genau richtig für dich!

Gemeinsam gehen wir die komplexeren Aspekte deiner Rolle an - angefangen bei den klaren Zuständigkeiten von Betriebsrat (BR), Gesamtbetriebsrat (GBR) und Konzernbetriebsrat (KBR). Du erfährst mehr über die Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Gewerkschaften und wie du arbeitsgerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechten meisterst. Du lernst wie du Veränderungsprozesse aktiv gestaltest. Außerdem besprechen wir die Kunst der Betriebsvereinbarung und die facettenreichen Betriebsratsrechte in Mitbestimmung und Mitwirkung.

Bilde dich weiter und führe dein Gremium auch weiterhin sicher durch den Dschungel der arbeitsrechtlichen Vorschriften!

Inhalt in Stichworten
  • Zuständigkeiten von BR, GBR und KBR
  • Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Gewerkschaften
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechten
  • Vorsitz und Stellvertretung im Einigungsstellenverfahren
  • Gestaltung von Veränderungsprozessen
  • Gestaltungsfaktoren bei Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmung und Mitwirkung als gestaltende Betriebsratsrechte
  • Aktuelle Rechtsprechung
Euer Nutzen

In diesem Seminar lernst du,
• den aktuellen Stand der Rechtsprechung und neuer Gesetzgebungen kennen.
• mit neuen rechtlichen Fragen sicher umzugehen.
• das Gremium in arbeitsrechtlichen Fragen zu vertreten.

Highlights

Besuch beim Arbeitsgericht

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hamburg
Angebotscode:
BRV2 / 225741611
Teilnahmegebühr:
1490,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
985,36 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen