Schwerbehindertenvertretung 2 Rechtssicher als SBV handeln

Für Menschen mit Behinderung gelten im Arbeitsverhältnis besondere Regelungen – einige nur für Schwerbehinderte, andere auch für Gleichgestellte. Schwerbehinderte haben beispielsweise ein besonderes Recht auf Teilzeit, auf zusätzliche Urlaubstage, eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und sie haben die Möglichkeit, angeordnete Mehrarbeit abzulehnen. Weniger bekannt ist das Recht auf Prävention, wenn das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Dieses Seminar gibt euch einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretung und die Handlungsmöglichkeiten der SBV. Darüber hinaus erklären wir, was ihr tun könnt, um betroffene Kolleg*innen bei der Antragstellung zu unterstützen.

Inhalt in Stichworten
  • Schwerbehinderte und Gleichgestellte: arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Besondere Rechte bei Urlaub, Mehrarbeit, Teilzeit
  • Beschäftigungspflicht, Recht auf Prävention
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung von Schwerbehinderteninteressen
Euer Nutzen

Nach dem Seminar seid ihr über die besonderen Rechte von Menschen mit Behinderung im Bilde. Die Schutzbestimmungen für die Beschäftigten könnt ihr erfolgreich umsetzen. Ihr kennt die Rechte des Betriebsrats, könnt mit ihm gemeinsam handeln und wisst, wie ihr als SBV richtig Anträge stellt.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Fachanwält*innen für Sozialrecht und Sozialrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
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Hattingen
Angebotscode:
SB2 / 324743109
Teilnahmegebühr:
1490,00 €
Veranstaltungsort:
Unterkunft und Verpflegung:
808,00 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
-
Hamburg
Angebotscode:
SB2 / 224741807
Teilnahmegebühr:
1490,00 €
Veranstaltungsort:
Unterkunft und Verpflegung:
921,54 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Regine Wagner

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Personalratsmitglieder