Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen 1 Einführung in die besonderen Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen

Als Vorsitzende oder Stellvertretende müsst ihr viele Entscheidungen auf den Weg bringen, die Initiative ergreifen und das Gremium nach außen vertreten. Hierfür ist es unerlässlich, dass ihr eure besonderen Rechte und Pflichten kennt. In diesem Seminar vermitteln wir euch grundlegendes Know-how rund um Amtsführung, Befugnisse und Zuständigkeiten. Auf die rechtssichere Einladung zu Sitzungen und die Beschlussfassung gehen wir ebenso ein wie auf eure Rolle im Gremium und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Zusätzlich beantworten wir arbeitsrechtliche Fragen komprimiert und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Inhalt in Stichworten
  • Amtszeit von Vorsitzenden und Stellvertretenden
  • Besondere Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
  • Streitigkeiten rund um den Betriebsratsvorsitz
  • Schutzvorschriften für Mitglieder der Betriebsverfassungsorgane
  • Mitbestimmung und Mitwirkung als gestaltende Betriebsratsrechte
  • Aktuelle Rechtsprechung
Euer Nutzen

Nach dem Seminar wisst ihr, welche speziellen Aufgaben das Gesetz euch überträgt. Ihr seid euch eurer Pflichten als Vorsitzende und Stellvertretende bewusst. Euch ist klar, wie rechtssichere Beschlüsse gefasst werden und wie euer Handeln rechtlich einzuordnen ist. Mit diesem neuen fundierten Wissen werdet ihr eurer verantwortungsvollen Rolle im Betriebsrat gerecht.

Highlights

Besuch beim Arbeitsgericht

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hamburg
Angebotscode:
BRV1 / 224741643
Teilnahmegebühr:
1390,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
892,44 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen