Suchtprävention in der Arbeitswelt 4 Supervision und Abschlusskolloquium
Die Supervision ist eine professionelle Form der Beratung und dient in erster Linie der Bearbeitung von Herausforderungen, die sich aus der Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater*in ergeben. Zum Ende der »Ausbildung Betriebliche Suchtberatung« werden in einer abschließenden Supervisionseinheit Probleme aus der Distanz betrachtet, reflektiert und mögliche Lösungswege hierfür aufgezeigt. Mit dieser Methode erhaltet ihr mehr Sicherheit in eurer Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater_*in und erweitert eure Beratungskompetenz. Im Seminar werden konkrete Probleme oder Konfliktsituationen wie beispielsweise das Führen schwieriger Gespräche oder die Reflexion der eigenen Rolle bearbeitet. Das anschließende Abschlusskolloquium bildet den Abschluss der »Ausbildung Betriebliche Suchtberatung«. Dieses besteht aus mehreren Bausteinen und wird von Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt.
- Reflexion betrieblicher Suchtprobleme
- Rolle- und Selbstverständnis
- Reflexion des betrieblichen Projekts
- Bearbeitung von Fallbeispielen
- Zukunftsperspektive Suchtberater*in
- Handlungskompetenz des/der Suchtberater*in
- Supervision
Das Seminar versetzt euch in die Lage, Probleme und Ereignisse aus eurem betrieblichen Alltag aus der Distanz zu betrachten und zu reflektieren sowie Entlastungsstrategien und Lösungswege zu erarbeiten. Mit einem erfolgreichen Abschlusskolloquium ist eure »Ausbildung Betriebliche Suchtberatung« beendet.
Mit einem Aktionstag werden die vorangegangenen Inhalte praktisch umgesetzt.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert*innen des jeweiligen Fachgebietes geleitet.
Suchtprävention in der Arbeitswelt 1
Suchtprobleme im Betrieb angehen
Suchtprävention in der Arbeitswelt 2
Betriebliche Suchtarbeit aktiv gestalten
Suchtprävention in der Arbeitswelt 3
Präventionsstrategien, rechtliche Grundlagen und Vereinbarungen zur Suchtprävention
Wege aus der Sucht
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 2 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder
InhouseAls Inhouse-Seminar buchbar