Betriebliches Eingliederungsmanagement 2 Kenntnisse ausbauen – Vorgehensweise verbessern
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist auch ein Präventionsinstrument: Durch die enge Verzahnung mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kann es einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze leisten. Der Fokus dieses Aufbauseminars liegt daher auf der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze für Menschen, die nach langer Erkrankung wieder eingegliedert werden sollen, und den Instrumenten, die man hierfür sinnvoll nutzen kann. Ihr erfahrt, welche Handlungsmöglichkeiten die Interessenvertretung hat und wie Gespräche mit langzeiterkrankten Kolleg*innen – insbesondere mit psychischen Beeinträchtigungen – im Prozess des BEM professionell durchgeführt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt sind wirksame Präventionsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere zu psychischen Fehlbelastungen.
- Fehlbelastungen erkennen: Aufbau eines Frühwarnsystems mithilfe der Gefährdungsbeurteilung
- Profilsysteme als Grundlage für die Maßnahmenentwicklung im BEM
- Kooperation von inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen
- Erfolgsfaktoren für BEM-Gespräche
- Kommunikation im BEM
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Ihr erfahrt, wie das BEM mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz verzahnt wird und welche Aufgaben die betrieblichen Akteur*innen haben. Darüber hinaus lernt ihr Arbeitsanalysen und Verfahren kennen, um die Leistungsfähigkeit der Kolleg*innen zu analysieren, damit sie nach der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz gut und gesund arbeiten können. Ihr erlernt die Grundlagen der Gesprächsführung im BEM-Prozess, um Kolleg*innen kompetent zu beraten und zu begleiten.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Expert*innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement 1
Die wichtigsten Grundlagen kennenlernen
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3
Die Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung unterstützen
Lotsen für das BEM
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 2 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder
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