Seminarmaterialien und Dokumentation online für Teilnehmende: Präsentationen, Fo...
Bildungsurlaub (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“) ist deine Chance, dich während der Arbeitszeit weiterzubilden – mit Freistellung und in vielen Fällen bei voller Gehaltsfortzahlung. Hier findest du alle wichtigen Infos kompakt, verständlich und gut strukturiert: Wer Anspruch hat, wie die Beantragung funktioniert, was es kostet, welche Angebote es gibt – und warum sich Bildungsurlaub lohnt.
Bildungsurlaub bedeutet: Du kannst an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen und wirst dafür zusätzlich zum Erholungsurlaub von der Arbeit freigestellt. In vielen Bundesländern ist das gesetzlich geregelt. Ob politisch, beruflich, kulturell oder allgemeinbildend – du entscheidest, welches Thema zu dir passt.
In vielen Bundesländern hast du als Beschäftigte*r einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Du wirst für ein Seminar freigestellt und bekommst in der Regel weiter dein Gehalt. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Aktuell besteht ein Recht auf Bildungsurlaub in:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ab 2027 hast du auch Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn dein Arbeitsort in Sachsen ist. In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungszeit.
Wenn du Bundesbeamt*in oder Richter*in bist, kannst du für unsere Veranstaltungen eine Dienstbefreiung mit Gehaltsfortzahlung erhalten. Dafür melden wir deine Teilnahme bei der Bundeszentrale für politische Bildung an und stellen dir eine Bescheinigung aus.
Unsere Seminare sind offen für alle, die lernen, diskutieren, sich engagieren und weiterentwickeln möchten – unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Damit Gruppen gut gemischt sind, achten wir bei der Einladung u. a. auf:
Wichtig: Der Zeitpunkt deiner Anmeldung ist nicht entscheidend.
Die Regelungen zur Bildungsfreistellung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Eine Bildungsberatung und ein Blick ins jeweilige Landesgesetz helfen im Vorfeld.
Bildungsurlaubsanbieter müssen staatlich anerkannt sein. Auch das Seminar selbst muss formal und inhaltlich genehmigt sein und allen Interessierten offenstehen. Wenn ein Seminar bei einem anerkannten Träger als Bildungsurlaub ausgewiesen ist, kannst du in der Regel davon ausgehen, dass es zugelassen ist.
Am besten rechtzeitig, denn Plätze sind meist begrenzt – und du brauchst Zeit für die Beantragung im Betrieb. Du bekommst Infos dazu, wann deine Anmeldung verbindlich wird, plus alle Daten für den Antrag beim Arbeitgeber.
In vielen Bundesländern gilt: Antrag ca. 6 Wochen vor Beginn, teils 4 oder 9 Wochen – je nach Landesgesetz.
Grundsätzlich gilt häufig: Eine Beantragung ist erst möglich, wenn du mindestens 6 Monate im Bundesland beschäftigt bist (in Baden-Württemberg und Saarland: 12 Monate).
Der Antrag an den Arbeitgeber muss schriftlich erfolgen und enthält u. a. Seminardaten, zum Beispiel die Seminarnummer, Zielgruppe, Zeiten, Lernziele/-inhalte – diese Infos liefert der Bildungsträger.
Gut zu wissen: Dein Arbeitgeber hat je nach Landesgesetz meist nur 1–2 Wochen Zeit zur Reaktion. In manchen Bundesländern kann sogar gelten: Keine Antwort = Zustimmung.
Am Ende erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Diese reichst du bei Wiederaufnahme der Arbeit beim Arbeitgeber ein.
Arbeitgeber dürfen Anträge nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ablehnen (z. B. „dringende betriebliche Belange“). Allgemeine wirtschaftliche Gründe reichen in der Regel nicht aus.
Wenn die Ablehnung unklar oder pauschal ist, gibt es mögliche Wege (je nach Bundesland), z. B. ein Einigungsstellenverfahren. Praktisch ist es oft sinnvoll, das Verfahren erneut zu starten und einen neuen Termin zu beantragen – zumal viele Gesetze auch eine Übertragung nicht genutzter Ansprüche ins Folgejahr ermöglichen.
Wenn Anträge wiederholt unbegründet abgelehnt werden: Wende dich an Betriebsrat oder JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung).
Unsere Seminare erfordern eine Kostenbeteiligung, zahlbar nach Rechnungserhalt und vor Seminarbeginn. Erst mit fristgerechter Zahlung ist die Teilnahme verbindlich.
Nicht-Mitglieder zahlen einen moderaten Aufschlag:
Bei Nettoeinkommen bis 1.000 €: 50 % Ermäßigung (mit Nachweis, z. B. Rentenbescheid oder Gehaltsabrechnung).
Hinweis: Bei „Nahaufnahme Europa“ und „Mit dem Rad durchs Revier“ sind Ermäßigungen ausgeschlossen.
Wichtig: Ein Minijob-Nachweis reicht nicht für die Ermäßigung.
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, beantrage vorab eine mehrtägige Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit.
An- und Abreise zahlst du selbst. Mit der Einladung erhältst du einen Link für ein vergünstigtes Ticket bei der Deutschen Bahn.
(Abweichungen sind bei einzelnen Veranstaltungen möglich und werden schriftlich mitgeteilt.)
Unterkunft und Verpflegung für die gesamte Seminarzeit sind enthalten. Standard: Einzelzimmer.
Es gibt vier barrierefreie Zimmer. Von dort sind Seminarräume, Parkplatz, Restaurant und Kneipe ebenerdig bzw. per Aufzug erreichbar.
In ausgewählten Seminaren in den NRW-Oster-, Sommer- und Herbstferien gibt es Kinderbetreuung. Pädagog*innen gestalten ein vielseitiges Programm (Natur, Medien-Workshops, Spiele, Kreatives, Sport & Bewegung).
Jugendliche ab 16 Jahren können an regulären Bildungsurlaubsseminaren teilnehmen.
„Ich habe zu viel Arbeit.“
Gerade dann ist Weiterbildung wichtig. Arbeitgeber müssen Arbeitsorganisation und Vertretung regeln – Bildungsurlaub ist ein Recht.
„Das muss zu meinem Job passen.“
Nicht unbedingt. Bildungsurlaub muss nicht primär dem wirtschaftlichen Nutzen des Betriebs dienen. Du entscheidest.
„Gewerkschaftsnahe Träger wollen beeinflussen.“
Ziel ist nicht Vorgabe, sondern dass Teilnehmende sich selbst eine Meinung erarbeiten.
„Das ist wie Schule – langweilig.“
Seminare sind in der Regel praxisnah, dialogorientiert und finden oft in inspirierender Umgebung statt – inklusive Erholung.
„Ich kann die Familie nicht allein lassen.“
Wir bieten dir in Ferienzeiten auch Seminare mit einem begleitenden Kinderprogramm an.
„Ich habe meinen Anspruch letztes Jahr verpasst.“
In vielen Bundesländern lässt sich der Anspruch ins Folgejahr übertragen – dann sogar als doppelter zeitlicher Anspruch.
Im gewerkschaftlichen Umfeld gibt es verschiedene Bildungsanbieter, z. B.:
Wenn du Bildungsurlaub machen möchtest, sind das die einfachsten nächsten Schritte: Seminar auswählen → anmelden → Anerkennung/Unterlagen erhalten → beim Arbeitgeber einreichen.
Online: www.dgb-bildungswerk.de/bildungsurlaub
E-Mail: bildungsurlaub@dgb-bildungswerk.de
Telefon: 02324 508-444
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Gewerkschaftsmitglieder ermöglichen mit ihren Beiträgen auch Bildungsarbeit. Wenn du Mitglied wirst, stärkst du nicht nur deine eigenen Rechte, sondern unterstützt Bildung, Mitbestimmung und soziale Gerechtigkeit.
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29.11. - 04.12.2026
215,00 €
Hattingen
*inkl. Verpflegung und Unterkunft **mögliche Ermäßigungen können den AGB entnommen werden
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