Fachkonferenzen Arbeitsrecht in der Betriebsratspraxis
Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht – 4 x pro Jahr an attraktiven Standorten
Kompakt, aktuell und praxisnah: Die Fachkonferenzen „Arbeitsrecht in der Betriebsratspraxis“ geben Betriebsratsmitgliedern bundesweit seit über 20 Jahren einen zuverlässigen Überblick über aktuelle Themen, die für eine erfolgreiche Arbeit im Betriebsrat wichtig sind. Und das kompakt an drei Tagen – 4 x im Jahr.
Austausch mit Expert*innen
Renommierte und anerkannte Expert*innen informieren dich über die aktuelle Rechtsprechung, berichten aus der Praxis und diskutieren mit euch, welche Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat. Vertiefe deine Kenntnisse und nutze die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zum Schutz der Beschäftigten!
Kommende Fachkonferenz:
10.12. - 12.12.2025 I Bamberg
FACHKONFERENZ ARBEITSRECHT IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS
Einführung von KI mitgestalten
BEM & Gefährdungsbeurteilung
Aktuelle Rechtsprechung im individuellen Arbeitsrecht
Ob neue Technik, rechtliche Änderungen oder knifflige Situationen im Betrieb – hier bekommst du das Rüstzeug, um mitreden und mitgestalten zu können. Vier Schwerpunkte greifen aktuelle Entwicklungen auf: von rechten Sprüchen über KI-Einführung bis zu Gesundheitsschutz und neuer Rechtsprechung. Erfahrene Referent*innen liefern dir Einblicke, Einordnungen und konkrete Impulse für sicheres Handeln.
Thema I: Wenn rechte Sprüche auftauchen: so bleibst du handlungsfähig
Rund um die Betriebsratswahlen 2026 – und auch im Alltag – kann es passieren, dass Einzelne mit rechten oder demokratiefeindlichen Aussagen Einfluss nehmen wollen, offen oder subtil. Für Wahlvorstände, Betriebsräte und engagierte Kolleg*innen stellt sich dann die Frage: Wie damit verantwortungsvoll umgehen? Wie Haltung zeigen, ohne Betriebsfrieden oder Wahl zu gefährden – und dabei klar und deeskalierend bleiben?
Kai Venohr, Bildungsreferent DGB Bildungswerk e. V.
Thema II: Einführung von KI mitgestalten
Künstliche Intelligenz hält schneller als gedacht Einzug in die Arbeitswelt und wirft Fragen zu Überwachung, Belastung, Qualifizierung und fairer Gestaltung auf. Für Betriebsräte heißt das: jetzt aktiv mitgestalten. Das BetrVG gibt klare Rechte bei der Einführung von KI-Systemen vor. Rechtsanwältin Sabrina Bickel zeigt, wie man Chancen nutzt und Risiken früh begegnet.
Sabrina Bickel, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Thema III: Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zur Gefährdungsbeurteilung
BEM und Gefährdungsbeurteilung sind zentrale Bausteine im Gesundheitsschutz – doch oft bleiben Fragen: Wie wirksam gestalten? Wo ist Beteiligung zu vage? Und welche neuen Spielräume bringt die aktuelle Rechtsprechung? Der Vortrag gibt ein kompaktes Update und zeigt, wie Betriebsräte Prävention und Wiedereingliederung gezielt voranbringen können.
Georg Sendelbeck und Thomas Müller, Fachanwälte für Arbeitsrecht
Thema IV: Aktuelle Rechtsprechung im individuellen Arbeitsrecht
Der Vortrag stellt aktuelle Urteile zum individuellen Arbeitsrecht vor – von Arbeitszeit, Umkleide- und Wegezeiten bis zum Direktionsrecht, variablen Vergütungen und Zielvereinbarungen. Auch Entgeltfragen, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz werden beleuchtet.
Waldemar Reinfelder, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Termine 2026
24.06.– 26.06.2026 I Köln
21.09.– 23.09.2026 I Weimar
07.12.– 09.12.2026 I Hamburg
Infos folgen in Kürze.
Infos & Anmeldung
Weitere Informationen zu den Fachkonferenzen in 2025 werden wir hier veröffentlicht, sobald diese feststehen. Für Rückfragen zu den veröffentlichten oder Vorabinformationen zu unveröffentlichten Fachkonferenzen kontaktiere bitte:
Team Seminaranmeldung:
anmeldung@dgb-bildungswerk.de
+49 2324 508-333
Hinweise zum Schulungsanspruch
Schulungen zu neuen Gesetzen und deren Anwendung sind wegen der Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und den Beteiligungsrechten ein erforderlicher Bestandteil für die Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 31.10.1973 – 1 ABR 7/72; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.1981 – TaBV 125/80). Gleiches gilt für Schulungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte (BAG, Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 – 7 ABR 14/95). Bei Fragen zum Schulungsanspruch sind wir für euch ansprechbar.
Über weitere aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht informieren wir euch auch in unserem Seminar Neueste Tendenzen im Arbeitsrecht.