
Rechtliche Tipps zur Freistellung
Alle Interessenvertretungen haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schulungen, soweit dies für ihre Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Wie ihr euren Anspruch konkret geltend machen könnt, beschreiben unsere rechtlichen Freistellungshinweise.
Solltet ihr weitergehende Fragen haben, oder sollte es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommen, helfen wir gerne weiter.
Euer Ansprechpartner in diesen Fällen ist:
Lennart Melbye
Tel.: 040 / 606 706 - 22
mail: lennart.melbye@dgb-bildungswerk.de