Fachkonferenz: Außertarifliche Angestellte – Leistungsverdichtung begrenzen – Betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte

+++ Verlängerte Anmeldefrist bis zum 30.05.2023 +++

Auf unserer Fachkonferenz im Juni befassen wir uns mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei außertariflichen Angestellten, mit Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Leistungsverdichtung und steigender Arbeitsintensität und mit Themen rund um die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle.

Mitbestimmung des Betriebsrates bei außertariflichen Angestellten:
Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind Angestellte, die entweder aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit oder ihrer Bezahlung nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen. Auch für die AT-Angestellten ist der Betriebsrat zuständig. Dabei treten gerade bei den Themen Vergütung, Arbeitszeit und Überstunden Fragen zum Umfang der Mitbestimmungsrechte auf, welchen wir in dieser Veranstaltung auf den Grund gehen wollen.

Referent: Dr. Franz Müller, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm a.D.

Leistungsverdichtung und Arbeitsintensität begrenzen:
Mit der Digitalisierung und der Einführung neuer Arbeitsformen gehen vielfach eine verstärkte Leistungsverdichtung und eine erhöhte Arbeitsintensität einher. Diese verursachen häufig verstärkte, physische und psychische Belastungen bei den Beschäftigten. In diesem Vortrag erarbeiten wir, wie Betriebsräte das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung und die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen nutzen können, um Überlastungen der Beschäftigten durch Leistungsverdichtung und steigende Arbeitsintensität zu begrenzen. Hierzu greifen wir die Grundlagen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Gefährdungsbeurteilungen und die aktuelle Rechtsprechung zum Gesundheitsschutz auf.

Referent: Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt

Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle:
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle ist ein Instrument der internen Streitschlichtung. Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber keine einvernehmliche Einigung finden, schlägt die Stunde der Einigungsstelle. Die Beherrschung der Besonderheiten der Einigungsstelle ist für die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates daher elementar. Auf unserer Fachkonferenz klären wir, worauf es in einem Verfahren vor der Einigungsstelle ankommt.

Referent: Tobias Walkling, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht:
Ein Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit wichtig, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Auf der Fachkonferenz informieren wir euch über wichtige aktuelle Entwicklungen für Betriebsräte.

Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 12.06.2023 bis zum 14.06.2023 in Münster.

Inhalt in Stichworten
  • Mitbestimmung des Betriebsrates bei außertariflichen Angestellten
  • Leistungsverdichtung und Arbeitsintensität begrenzen
  • Betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle
  • Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Euer Nutzen

Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Unsere Fachkonferenz bietet die Möglichkeit des direkten Erfahrungsaustausches mit unseren Referent*innen. Sie sind ausgewiesene Expert*innen, die euch die neuesten Handlungsmöglichkeiten darstellen und Handlungsorientierung sowie Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit geben. Nutzt diesen Austausch für eure tägliche Betriebsratsarbeit und qualifiziert euch durch die Teilnahme komplex und praxisnah.

Sonstiges
Kontaktdaten Hotel
ATLANTIC Hotel Münster
Engelstraße 39
48143 Münster

Informationen zur Hotelbuchung:
Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir auch bei unseren Fachkonferenzen die Buchung der Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.

Wichtig bei der Anmeldung:
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass ihr sie uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mitteilt.


Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.


+++ Verlängerte Anmeldefrist: Bitte meldet euch bis zum 30.05.2023 an. +++

Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.
Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Personalräte
    • Betriebsratsmitglieder
    • Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär_innen
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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