Wirtschaftliche Angelegenheiten 2 Der Jahresabschluss als Informationsquelle für die betriebliche Mitbestimmung
„Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern". Das Betriebsverfassungsgesetz stellt im § 108 Abs. 5 klar, dass sich die Analyse und Bewertung des Jahresabschlusses nicht auf den Wirtschaftsausschuss beschränkt, sondern die Betriebsratsgremien ausdrücklich mit einschließt. Das Seminar wendet sich an alle Interessierten, die sich mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und inhaltlichen Aussagen aus Bilanz, Gewinn-und-Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht beschäftigen möchten. Warum und für wen wird der Jahresabschluss erstellt? Welche Rolle spielt der Wirtschaftsprüfer? Welche Bestandteile hat der Abschluss? Was sagen Finanz- und Rentabilitätskennzahlen aus? Welchen Nutzen kann die Analyse des Jahresabschlusses für die Mitbestimmung haben? Welche Kennzahlen sind für eine arbeitnehmerorientierte Sicht auf die wirtschaftliche Lage und Entwicklung geeignet? Wie kann der Jahresabschluss für die Öffentlichkeitsarbeit der betrieblichen Mitbestimmungsgremien genutzt werden?
- Bestandteile des Jahresabschlusses
- Bericht des Wirtschaftsprüfers
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
- Analysekennzahlen zur Finanz- und Ertragslage (z. B. EBIT, EBITDA, Cashflow)
- Kennzahlen zur Unternehmensentwicklung (z. B. Umsatz, Absatz, Investitionen)
- Kennzahlen mit Bezug zur Mitbestimmung (z. B. Personalaufwand, Produktivität)
- Excel-basierteAuswertung des Jahresabschlusses als Grundlage für betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Ihr könnt den Jahresabschluss / den Bericht des Wirtschaftsprüfers in die Informations- und Unterrichtungspflichten des Unternehmens einordnen. Ihr könnt die Aussagekraft der gängigen Analysekennzahlen beurteilen und aus Sicht der Beschäftigten einordnen. Die Arbeit an euren Unternehmensabschlüssen macht betriebliche Besonderheiten der Bilanzierung sichtbar und unterstützt euch bei der Interpretation der Analysekennzahlen. Nutzen und Aussagekraft des Anhangs und des Lageberichts werden nachvollziehbar.
Als Inhouse-Seminar buchbar
Die Fortbildung wird von erfahrenen Berater_innen und ausgewiesenen Expert_innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt. Für Rechtsthemen werden Fachreferent_innen und Rechtsanwält_innen herangezogen.
Wirtschaftliche Angelegenheiten 1
Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung und Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftliche Angelegenheiten 3
Reorganisation als Gestaltungsaufgabe für betriebliche Mitbestimmungsgremien
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Aufsichtsratsmitglieder
- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Betriebsratsmitglieder im Konzern- oder Gesamtbetriebsrat
- Erfahrene Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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