Online-Seminar: Der ordnungsgemäße Betriebsratsbeschluss – auch in Corona-Zeiten Digitale- und Präsenzsitzungen – Betriebsratsbeschlüsse rechtssicher fassen

Der Betriebsrat handelt auf der Grundlage von Beschlüssen, die er als Gremium gefasst hat. Betriebsratsbeschlüsse müssen bestimmte formale Kriterien erfüllen, denn im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber wird geprüft, ob der Betriebsrat eine ordnungsgemäße Grundlage für sein Handeln hat.

In diesem Online-Seminar beantworten wir alle eure Fragen zur Beschlussfassung; von der Einladung zur Sitzung bis zur Niederschrift (Protokoll).

Inhalt in Stichworten
  • Wer lädt ein – wie wird die Tagesordnung festgelegt und wer erhält sie?
  • Wer muss eingeladen werden – wer darf eingeladen werden?
  • Wann müssen Ersatzmitglieder geladen werden – wie bestimmen sich die zu ladenden Ersatzmitglieder?
  • Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig?
  • Der neue § 129 BetrVG – Video- oder Telefonkonferenz Sitzungen sowie Betriebsversammlungen
  • Welchen Inhalt muss die Sitzungsniederschrift mindestens enthalten?
  • Wer muss die Niederschrift unterschreiben?
  • Wie muss die Anwesenheitsliste aussehen?
  • Wie wirken sich unwirksame Beschlüsse aus? Möglichkeiten der nachträglichen "Heilung".
Euer Nutzen

Nach dem Online-Seminar kennt ihr die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und welche Rolle ein wirksamer und vollständiger Beschluss auf das BR-Handeln darstellt, insbesondere im Konfliktfall.

Sonstiges
Die Seminarzeiten für das Online-Seminar sind von 10:30 Uhr bis 12:15 Uhr.

Vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Für unsere Online-Seminare nutzen wir das Tool Microsoft Teams. Der Zugang ist leicht verständlich.
Referent_innenprofil

Unsere Referent_innen sind ausgewählte Fachanwält_innen für Arbeitsrecht.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Ersatzmitglieder im Betriebsrat
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
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