Online-Seminar: Betriebliche Pandemieplanung und Arbeitsschutz Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen umsetzen

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt in Pandemie-Zeiten besonders an Bedeutung: Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen müssen vorhanden und aktuell sein, um die Beschäftigten auch wirksam zu schützen. Eine nachhaltige betriebliche Pandemieplanung gewinnt in der aktuellen Krise zunehmend an Bedeutung.
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel erlassen, die für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahme konkretisiert. Betriebe, welche die in der Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Als Betriebsräte habt ihr bei diesem wichtigen Thema eine umfassende Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG. Wie diese Mitbestimmung umgesetzt werden kann und wie ihr den betriebliche Pandemieplan mitgestalten könnt, erfahrt ihr kompakt in unserem Online-Seminar.

Inhalt in Stichworten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten
  • Neue Regelungen im Arbeitsschutz mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
  • Mitbestimmung im Arbeitsschutz nach § 87 (1) 7 BetrVG
  • Rolle und Aufgaben von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzt_innen und weiteren Akteur_innen
Sonstiges
Das Online-Seminar findet an 2 Blöcken á 90 Minuten statt:
10:00 - 11:30 h und 13:00 - 14:30 h
Referent_innenprofil

Unsere Referent_innen sind ausgewiesene Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Cornelia Danigel

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Michaela Wolf

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Personalratsmitglieder
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