Online-Seminar: Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang Rechtliche Aspekte und Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung

In diesem Online-Seminar machen wir euch mit den rechtlichen Aspekten und den Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung bei gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen auf Unternehmens- und Konzernebene vertraut.

Welche Unterrichtungs- und Beratungsrechte haben der Wirtschaftsausschuss und die betroffenen Betriebsräte? Was ist ein Betriebsübergang? Wie wirkt § 613 a BGB? Besteht der Betriebsrat weiter? Und wie ist es um die Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen bestellt?

Inhalt in Stichworten
  • Unterscheidung: Umstrukturierung auf Unternehmensebene und im Betrieb
  • Verschiedene Arten der Unternehmensumwandlung (Spaltung, Fusion, Ausgliederung)
  • Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Wirkung der Umstrukturierung auf das Gremium und die Zuständigkeiten
  • Beschäftigungssicherung und Sicherung der Tarifbindung als Handlungsauftrag
Euer Nutzen

Nach dem Online-Seminar könnt ihr Umstrukturierungen kompetent als unternehmensrechtliche Umwandlung erkennen. Die Risiken aus Arbeitnehmersicht benennen, eure Einflussmöglichkeiten zielgerichtet und konsequent zugunsten der Beschäftigten einsetzen. Ihr könnt einordnen, welche Auswirkungen die Umstrukturierung auf die jetzige und zukünftige Mitbestimmungsorganisation hat.

Sonstiges
Die Seminarzeiten für das Online-Seminar sind von 09:00 – 10:30 und 11:00 -12:30

Vorherige Anmeldung erforderlich.

Für unsere Online-Seminare nutzen wir das Tool GoToMeeting. Der Zugang ist leicht verständlich.
Referent_innenprofil

Unsere Referent_innen sind ausgewiesene Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Wirtschaftsausschussmitglieder
    • Betriebsratsmitglieder
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