Arbeit 4.0 Die Digitalisierung im Betrieb datenschutzkonform mitgestalten

Die Digitalisierung macht es möglich: Arbeit kann beinahe überall und zu jeder Tageszeit erledigt werden. Beschäftigte bringen nicht selten ihre eigenen Geräte (BYOD) mit, um sie während der Dienstzeit zu nutzen. Gibt es auch in eurem Betrieb immer weniger fest eingerichtete Arbeitsplätze? Und hat auch euer Gremium Probleme zu prüfen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird? In diesem Seminar zeigen wir, wie ihr bei der Digitalisierung der Arbeitswelt mitbestimmen könnt. Insbesondere gehen wir auf datenund arbeitsschutzrechtliche Fragen ein. Wir helfen euch, die Auswirkungen der neuen Technologien richtig einzuschätzen. Darüber hinaus stellen wir verschiedene Anbieter und Betriebssysteme vor.

Inhalt in Stichworten
  • Arbeitnehmerüberwachung durch Mobilgeräte
  • Datenschutzrechtliche Probleme des Cloud-Computing
  • Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Endgeräte
  • Mobiles Arbeiten kontra Arbeitszeitgesetz
  • Datenschutz bei Mobile Work und Home-Office
  • Wirksame Regelung durch Betriebsvereinbarungen
  • Regelungen zu Office 365
Euer Nutzen

Ihr lernt die Risiken der neuen Arbeitsmethoden und Technologien kennen. Ihr erfahrt, mit welchen betrieblichen Regelungen dazu Standards beim Datenschutz und Arbeitsschutz eingehalten werden können. Die Kenntnisse aus dem Seminar helfen euch, mit den mobil arbeitenden Kolleg_innen in Kontakt zu bleiben und deren Interessen erfolgreich zu vertreten.

Highlights

Als Inhouse Seminar buchbar

Standortbezogene Exkursion zu einer Fachmesse oder Ausstellung

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Expert_innen des jeweiligen Fachgebietes geleitet. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.

Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Stefan van der Koelen

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Personalratsmitglieder
    Inhouse
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