Betriebsrat und Arbeitsrecht 1 – Teil II Grundlagen richtig anwenden und die Beschäftigten schützen
Das Seminar vermittelt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Die Aufgabe des Betriebrats ist es, bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Versetzungen mit den Möglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes die Rechte der Betroffenen zu wahren. Und der Betriebsrat muss bei allen Kündigungsarten handeln. Mit unserer bewährten Methode „Saseler Dreischritt“ lernt ihr, wie ihr die Handlungsspielräume kompetent nutzt, um die Kolleg_innen zu unterstützen. Am Ende des Seminars erproben alle Teilnehmenden ihr Wissen im Rahmen eines zweitägigen Planspiels, unterstützt von geschulten Teamenden. Ihr seid dann die Betriebsräte der „Baden AG“, verständigt euch im Gremium über Ziele und Strategien, verhandelt mit dem Arbeitgeber und könnt – wenn ihr es für sinnvoll erachtet – Anträge beim Arbeitsgericht stellen.
- Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG
- Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
- Zustimmungsverweigerung
- Rolle und Funktion des Betriebsrats bei Kündigungen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Kündigungen
- Widerspruch zur Kündigung
- Das Arbeitsgericht: Funktionsweise und Bedeutung für den Betriebsrat
Nach dem Seminar kennt ihr die formalen Bedingungen bei personellen Maßnahmen und Kündigungen. Ihr seid in der Lage zu unterscheiden, was der Betriebsrat für die einzelnen Kolleg_innen tun kann.
Besuch beim Arbeitsgericht
Aufwändiges Planspiel
Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält_innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert_innen geleitet. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.
Betriebsrat und Arbeitsrecht 1 – Teil I
Erforderliche Grundlagen kennen und Arbeitsbedingungen mitgestalten
Betriebsrat und Arbeitsrecht 2
Umstrukturierungsmaßnahmen erkennen und aktiv mitbestimmen
Betriebsrat und Arbeitsrecht 3
Mitbestimmungsrechte strategisch und kreativ nutzen
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Neue Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen