Betriebsratswahlen: Vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung in Kooperation mit der NGG
Vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 werden neue Gremien gewählt. Das Wahlverfahren ist komplex. Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind sowohl im Regelwahlverfahren als auch beim vereinfachten Wahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In Seminar werden Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte”” Wahlvorstandsmitglieder erneut mit den aktuellen Entscheidungen und den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
- Wahlvorbereitende Maßnahmen: Fristen, Wahlausschreiben, Einreichung von Wahlvorschlägen
- Organisatorische Fragen
- Wahldurchführung: Wahl des Betriebsrats in geheimer und unmittelbarer Wahl auf der Wahlversammlung
- Durchführung der Stimmabgabe (Wahlgrundsätze: geheime und unmittelbare Wahl), nachträgl. Stimmabgabe
- Wahlnachbereitende Aufgaben: Stimmauszählung, Feststellung der gewählten Betriebsratsmitglieder
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Wahlanfechtung § 19 BetrVG und Nichtigkeit der Wahl
- Einladung zur konstituierenden Sitzung
In diesem Seminar lernst du:
- Du bekommst die komplexen Sachverhalte praxisnah und rechtssicher vermittelt.
- Du gewinnst Sicherheit für das durch Formvorschriften und Fristberechnungen nicht ganz einfache Verfahren.
- Du vermeidest Formfehler und Pannen.
Infos & Anmeldung
Immer für euch ansprechbar
-
Fakten im Überblick