Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz für Ersatzmitglieder Fit für den Ernstfall
Als Ersatzmitglieder des Betriebsrats habt ihr eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ihr seid zunächst Kandidat*innen und könnt jederzeit in das Gremium nachrücken. Dann steckt ihr plötzlich mitten im Betriebsratsleben und müsst all das wissen, was die anderen sich schon durch tägliche Praxis und Seminarbesuche erarbeitet haben. In diesem Seminar wollen wir euch darauf vorbereiten und vermitteln euch das Wichtigste in Kürze: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat? Was könnt ihr tun, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert? Wie bekommt ihr schnell einen Überblick? Der Besuch dieses Seminars versetzt euch in die Lage, jederzeit kompetent mit euren Betriebsratskolleg*innen zusammenzuarbeiten.
- Rechtssystematik: Gestaltungsfelder des Betriebsrats
- Umgang mit Gesetzestexten
- Allgemeine Aufgaben und Rolle des Betriebsrats
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Ordnungsgemäße Einladung, Betriebsratssitzung, Beschlussfassung
- Rechte und Pflichten von Ersatzmitgliedern
- Überblick: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Überblick: Einstellung, Versetzung und Kündigung
Nach dem Seminar seid ihr mit den Grundlagen der Betriebsratstätigkeit bestens vertraut. Ihr könnt als „Mitglieder auf Zeit“ gut im Gremium mitarbeiten. Die wichtigsten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und ihre Durchsetzung sind euch bekannt. Ihr könnt den Diskussionen jetzt viel besser folgen und engagiert mitentscheiden.
Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet.
Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht 1
Erforderliche Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsrecht kompakt 1
Grundlagen für einen schnellen Einstieg
Betriebsverfassungsrecht kompakt 2
Personelle Angelegenheiten: Einstellung, Versetzung, Kündigung, Qualifizierung und Personalplanung
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Ersatzmitglieder im Betriebsrat