Digitalisierung von HR mit SuccessFactors oder Workday Mitbestimmung und Einflussmöglichkeiten nutzen
Die Personalsysteme SuccessFactors und Workday halten massiv Einzug in deutsche Betriebe. Anders als bisherige Personalsysteme bilden diese beiden Cloud-Systeme nicht nur die rein administrativen Kernaufgaben der Personalabteilung rund um die Mitarbeiterstammdaten und die Gehaltsabrechnung ab, sondern auch alle Funktionen des sogenannten Talentmanagements. Wer leistet wie viel und hat welches Potenzial? Wer soll im nächsten Jahr mehr verdienen oder befördert werden? Wer braucht welches Seminar, und wie ist unsere Belegschaft insgesamt im internationalen Konzernvergleich zu bewerten?
Diese und andere Fragen lassen sich nach Einführung bequem per Knopfdruck beantworten.
Zumeist erfolgt die Einführung in internationalen Konzernen. Ziel ist dabei die Standardisierung und Vereinheitlichung der HR-Prozesse in allen Konzernunternehmen. Kein Wunder also, dass parallel zur Einführung der neuen Software auch ganz neue oder aber zumindest veränderte Personalprozesse, wie Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozesse, oder die Verknüpfung von Beurteilungsergebnissen und Gehaltserhöhung in den Betrieben Einzug halten.
- Überblick über Workday und SuccessFactors
- Einblick in die Personalprozesse, die über die Systeme abgebildet werden
- Chancen und Risiken für die Beschäftigten
- Mitbestimmungsrechte und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
- Anforderungen des Datenschutzes
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Workday und SuccessFactors
Ihr erkennt, worauf ihr als Betriebsrat bei der Einführung von SuccessFactors oder Workday achten und wie ihr für die Beschäftigten Einfluss nehmen solltet. Ihr erhaltet konkrete Gestaltungsideen und leitet Regelungserfordernisse für euren Betrieb ab.
Als Inhouse Seminar buchbar.
Unsere ReferentInnen sind ausgewiesene ExpertInnen des jeweiligen Fachgebietes. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
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