Suchtprävention in der Arbeitswelt 5 Supervision und Abschlusskolloquium
Die Supervision ist eine professionelle Form der Beratung und dient in erster Linie der Bearbeitung von Schwierigkeiten und Problemen, die sich aus der Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater_in ergeben. Zum Ende der »Ausbildung betriebliche Suchtberatung« werden in einer abschließenden Supervisionseinheit diese Schwierigkeiten und Probleme aus der Distanz betrachtet, reflektiert und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Mit dieser Methode werdet ihr in eurer Tätigkeit als betriebliche/-r Suchtberater_in gestärkt und eure Beratungskompetenz erweitert sich. Im Seminar werden konkrete Probleme, wie beispielsweise Konfliktsituationen, das Führen schwieriger Gespräche, oder auch die Reflexion der eigenen Rolle, bearbeitet. Das anschließende Abschlusskolloquium bildet den Abschluss der »Ausbildung betriebliche Suchtberatung«. Dieses besteht aus mehreren Bausteinen und wird von mehreren Expert_innen aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt.
- Reflexion betrieblicher Suchtprobleme
- Rolle- und Selbstverständnis
- Reflexion des betrieblichen Projekts
- Bearbeitung von Fallbeispielen
- Zukunftsperspektive Suchtberater_in
- Supervision
- Handlungskompetenz des/der Suchtberater_in
Ihr seid in der Lage, Probleme und Ereignisse aus eurem betrieblichen Alltag aus der Distanz zu betrachten und zu reflektieren sowie Entlastungsstrategien und Lösungswege zu erarbeiten. Mit einem erfolgreichen Abschlusskolloquium ist eure »Ausbildung betriebliche Suchtberatung« beendet.
Die Fortbildung wird von erfahrenen Referent_innen geleitet.
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
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- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder