Internationale Ansätze
International Standards für gute Arbeit setzen - diesem Ziel haben sich etliche Organisationen verschrieben und inzwischen auch über Konventionen oder Kodizes konkrete Ansätze geliefert. Grundsätzliche Unterschiede gibt es dabei zwischen solchen Standards, die für Nationalstaaten tatsächlich bindend sind, und solchen, die Standards lediglich als Empfehlungen definieren.
Bindend – aber ohne Sanktionsmöglichkeiten: Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
Bindend und eines der maßgeblichen internationalen Instrumente zur Durchsetzung guter Arbeit sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die insgesamt acht Übereinkommen, aus denen sich die Kernarbeitsnormen zusammensetzen, reichen vom Recht auf Vereinigungsfreiheit bis zum Verbot der "schlimmsten Formen der Kinderarbeit". Allerdings: Die ILO hat keine eigenen Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die Kernarbeitsnormen. Regierungen, Unternehmen, aber auch VerbraucherInnen sind deshalb immer wieder in der Verantwortung, das ihnen Mögliche zu tun, um die Umsetzung internationaler Standards zu fördern oder zu fordern.
ILO-Resolution für gute Arbeit im informellen Sektor
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte erstmals 2002 in der Resolution „Menschenwürdige Arbeit im informellen Sektor“ die Bedingungen von ArbeiterInnen in der „Schattenwirtschaft“ thematisiert. Ein Jahr später veröffentlichte sie einen Bericht über die Situation in den afrikanischen Ländern, in dem sie zu dem Schluss kommt: „In Afrika arbeiten allein im nicht-landwirtschaftlichen Bereich rund 80 Prozent der Menschen im informellen Sektor. 60 Prozent der städtischen Bevölkerung arbeitet hier, und dieser Sektor nimmt zu.“
Internationale Kampagne „Decent Work for a decent Life“
Der internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) hat diese Kampagne gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen wie dem internationalen Netzwerk SOLIDAR, dem Global Progressive Forum und dem schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH initiiert. Ziel der Kampagne ist, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und politische Entscheidungsträger auf nationaler wie internationaler Ebene zu beeinflussen. Menschenwürdige Arbeit für alle muss als prioritäre Strategie in die Politik aufgenommen werden. Die Kernforderungen der beteiligten Organisationen sind die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die Einhaltung von Arbeitsrechten wie den ILO-Kernarbeitsnormen sowie soziale Sicherheit für alle Beschäftigten. Zudem wollen die beteiligten Organisationen den Sozialen Dialog zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen voranbringen.
Kodex für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein Kodex für verantwortungsvolles Verhalten von Unternehmen. In zehn Kapiteln geben die Leitsätze Empfehlungen bezüglich Transparenz, Arbeitsbeziehungen, Umwelt, Korruption, Verbraucherschutz, Technologietransfer, Wettbewerb und Steuern. Inhaltlich beziehen sie sich auf internationale Vereinbarungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen und betonen das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sowie das Vorsorgeprinzip. Die Leitsätze sind weltweit gültig und erfassen multinationale Unternehmen aus allen Staaten, die unterschrieben haben. Bislang wurden die Richtlinien von den 30 OECD-Ländern und darüber hinaus von Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Slowenien sowie von Rumänien angenommen. Mit der Unterzeichnung der Leitsätze verpflichtet sich jede Regierung zur Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle , die bei Beschwerden vermittelt. Bindend sind die Empfehlungen jedoch nicht, genauso wenig gibt es Sanktionsmöglichkeiten.
Konvention für die Rechte behinderte Menschen
Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen geht auf eine Initiative von Mexiko aus dem Jahr 2002 zurück. Sie wurde Ende 2006 verabschiedet und inzwischen von 129 Staaten unterzeichnet. Allerdings haben erst 27 Länder die Konvention ratifiziert. Im April 2007 unterzeichnete die EU erstmals eine Menschenrechtskonvention für ihre Mitgliedstaaten. Die EU weigerte sich jedoch, ein freiwilliges Zusatzprotokoll zu unterschreiben, in dem die Möglichkeit von Beschwerdeverfahren geregelt ist. In Artikel 27 legen die unterzeichnenden Staaten fest, dass sie Rechtsvorschriften erlassen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, frei von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Das umfasst sowohl den Zugang als auch das Recht auf Weiterbildung und andere Maßnahmen. Die Länder verpflichten sich, Programme anzubieten, die den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen fördern.
ILO-Genossenschaftsprogramm für Afrika
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ein Programm zur Förderung genossenschaftlicher Einrichtungen in Afrika gestartet. Unterstützt wird "CoopAfrica" von der Afrikanischen Union (AU) , Großbritannien sowie vom Internationalen Gewerkschaftsbund (ITUC). Initiativen von Kooperativen werden unterstützt bei der Gründung, Finanzierung und bei Fragen des Personalmanagements. Im Blickpunkt sind hierbei sowohl Gründungen aus dem informellen Sektor heraus wie auch Schulen, Kliniken oder Wohnungsbaugenossenschaften.
Sozialversicherung selbst gestalten und verwalten
Ein weiteres Projekt der Internationalen Arbeitsorganisation sind die „Microinsurances“ – selbst verwaltete (Sozial-)Versicherungssysteme. Ziel des Projektes ist, Organisationen und Gruppen zu unterstützen, die Versicherungssysteme für prekär Beschäftigte installieren wollen. Auch Genossenschaften, die ihre Beschäftigten sozialversichern wollen, sind aufgefordert, sich an dem Projekt zu beteiligen. So können für die Beschäftigten Risiken wie Krankheit oder Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert werden. Eine Möglichkeit, im informellen Sektor gute Arbeit durch mehr soziale Sicherheit zu fördern.