Minderheiten
Weltweit sind immer wieder Minderheiten von Diskriminierung, auch in der Arbeitswelt, betroffen. Diese diskriminierten Minderheiten können zum Beispiel ethnische Minderheiten oder auch behinderte Mitmenschen sein. Diskriminierung findet aber auch aufgrund von Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung statt. Und die Strategien gegen die Diskriminierungen setzen auf unterschiedlichen Ebenen an: mal auf betrieblicher, mal auf nationaler oder gar internationaler Ebene.
Diskriminierung fördert "schlechte Arbeit"
Ein internationales Beispiel für die Diskriminierung ethnischer Gruppen sind die indigenen Völker Lateinamerikas. In vielen Staaten sind sie immer noch nicht völlig gleichgestellt, werden ihnen Lebensgrundlagen entzogen und ist für sie der Zugang zu guter Arbeit deutlich schwieriger als für andere Bevölkerungsgruppen.
In Mexiko etwa zeigt sich, welche Auswirkungen es auf die indigene Bevölkerung hat, wenn Prinzipien guter Arbeit nicht mit fortschreitender Globalisierung und freiem Welthandel mithalten. Spätestens seit Inkrafttreten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) 1994 boomt die Wirtschaft des Landes. Das geht allerdings oft einher mit der Ausbeutung natürlicher Rohstoffe - und mit einem ebenso boomenden Niedrig- und Niedrigstlohnsektor. In den indigen bevölkerten Regionen, zum Beispiel im Bundesstaat Chiapas, wird den dort lebenden Indios so häufig ihre eigentliche Lebensgrundlage entzogen. Gleichzeitig sind sie es, die dadurch oft zur Arbeit in "Billiglohn-Betrieben" großer Konzerne gezwungen werden.
Gegenstrategien gibt es - sie müssen nur umgesetzt werden. In Mexiko wurde bereits vor über zehn Jahren ein "Abkommen über indigene Rechte und Kultur" unterzeichnet. Seine konkrete und umfassende Umsetzung wird seitdem von Menschenrechtsorganisationen und Verbänden der Indios vehement eingefordert.
Menschen mit Behinderung gleichstellen
Bei der Gleichbehandlung von behinderten Menschen hat es in den vergangenen beiden Jahren auf internationaler Ebene deutliche Entwicklungen gegeben. Eine 2006 von den Mitgliedstaaten angenommene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist inzwischen von rund 130 Ländern unterzeichnet worden.
Das Übereinkommen enthält auch Regelungen zur Gleichstellung in der Arbeitswelt. So verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, die Fertigkeiten und Fähigkeiten behinderter Menschen für den Arbeitsmarkt zu nutzen und zu fördern. Konkret heißt das auch: Diskriminierungen in der Arbeitswelt ausschließen, gleiche Entgelte wie für nicht-behinderte Menschen garantieren und barrierefreie Arbeitsstätten mit sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen fördern.