Migrant_innen
(Arbeits-)Migration kennen europäische Staaten und Deutschland spätestens seit der Anwerbung von GastarbeiterInnen ab den 1950er Jahren als Massenphänomen. Migration in der globalisierten Wirtschaft bedeutet für die Zuwanderungsländer immer auch einen Zuwachs an ethnisch-kultureller Vielfalt. Und wenn Integration und Gleichbehandlung ausländischer ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien verwirklicht wird - dann ist das die beste Voraussetzung für "gute Arbeit" für MigrantInnen.
Migration weltweit
Wer in Deutschland und Europa über Migration spricht, meint meist die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in die Staaten der Europäischen Union (EU) oder die Migration von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EU. Migration ist aber ein weltweites Phänomen - auch in Regionen, die oft nicht im Blickfeld der hiesigen Debatten sind.
Allein in die USA reisen jährlich Hunderttausende MigrantInnen ein - häufig illegal. Für diese Einwanderer, nach Schätzungen derzeit rund 10 Millionen und davon rund 6 Millionen allein aus Mexiko, bleiben oft nur Beschäftigungsmöglichkeiten in der informellen Wirtschaft, der "Schattenwirtschaft" - mit den entsprechenden Folgen für Entgelte, soziale und gesundheitliche Absicherung.
Ein weiteres Beispiel ist der Nahe Osten: (Arbeits-)MigrantInnen - häufig aus anderen asiatischen Staaten - machen etwa in den wohlhabenden "Öl-Staaten" wie Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten über 80 Prozent der Wohnbevölkerung aus. Häufig übernehmen sie gering qualifizierte Tätigkeiten: als (Bau-)Arbeiter, Service-Kräfte, Hauspersonal.
Besonders innerhalb Afrikas gibt es Millionen von (Arbeits-)MigrantInnen, die oft unter besonders prekären Bedingungen arbeiten müssen. Vor allem junge Menschen in Westafrika wandern häufig als PlantagenarbeiterInnen in andere Staaten aus - vor allem nach Ghana, Elfenbeinküste, Liberia oder in den Senegal. Ein besonderes Problem: Nicht selten werden Minderjährige in Westafrika von ihren Familien als "KinderarbeiterInnen" in andere Staaten verkauft. Nach Schätzungen der UNICEF bringen dubiose SchlepperInnen jährlich rund 200.000 Kinder in sklavenähnliche Verhältnisse (mehr zu den UNICEF-Aktivitäten gegen Kinderarbeit und Kinderhandel).
Migration gestalten
Verschiedene internationale Organisationen bemühen sich stetig, die Rechte von (Arbeits-)MigrantInnen zu stärken. Zum Beispiel die UNO. 2003 ist die UN-WanderarbeitnehmerInnenkonvention in Kraft getreten. Die Konvention ist ein erster wichtiger Schritt zur Anerkennung der Rechte von MigrantInnen. Allerdings ist sie noch kein wirklich starkes Instrument gegen Diskriminierung. Im wesentlichen zählt die Konvention Menschenrechte auf, die bereits in anderen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind - und fordert diese auch für MigrantInnen ein. Ob und wie diese Rechte in den Zuwandererstaaten auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt weitgehend offen.
Konkreter wird die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Sie arbeitet an multilateralen Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration, die auch Vorschläge zur konkreten Umsetzung von MigrantInnenrechten in den Zuwandererländern machen. Und zu den über die ILO geschlossenen internationalen Übereinkommen gehört auch das Übereinkommen über Wanderarbeiter. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, MigrantInnen als ArbeitnehmerInnen die selben Rechte zuzugestehen, wie sie auch für einheimische Beschäftigte gelten - und das in fast allen Bereichen des Arbeitslebens: vom Entgelt und dem Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, über den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen bis hin zum Zugang zu arbeitsrechtlichen Instanzen.
Integration gestalten - gemeinsam mit den KollegInnen
Wo MigrantInnen arbeiten, sollte es im Prinzip unerheblich sein, woher sie stammen: In erster Linie sind es Kolleginnen und Kollegen. Deshalb können Belegschaften selbst ein großes Stück dazu beitragen, Gleichbehandlung von MigrantInnen zu realisieren. Geeignete Mittel gibt es bereits - auch in Deutschland. Das zeigt etwa das Beispiel des badischen Textilherstellers BST Safety Textiles. Hier organisierte der Betriebsrat für KollegInnen mit Migrationshintergrund Deutschkurse - die nach dem Zuwanderungsgesetz auch so genannten "Alt-Zuwanderern" offenstehen.