Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, das heißt: Arbeitsplätze, auf denen die Beschäftigten vor Unfällen, aber auch vor krankmachenden Arbeitsbedingungen, möglichst umfassend geschützt sind. Zu nachhaltigem Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört inzwischen nicht mehr nur, akute Gefahren auszuschließen, sondern auch präventiv die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Dieser Anspruch ist weltweit noch nicht überall verwirklicht. Mehr als zwei Millionen Menschen sterben weltweit jedes Jahr bei einem Arbeitsunfall oder weil die Arbeit sie krank gemacht hat. Zusätzlich zu diesen besonders tragischen Fällen gilt in vielen Ländern immer noch: Was hierzulande längst anerkannter Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist, ist andernorts allenfalls die Ausnahme.
Weltweit Standards setzen
Internationale soziale Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz weisen den Weg aus dieser Situation. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und ihre regelmäßigen Internationalen Arbeitsschutzkonferenzen verpflichten die Mitgliedstaaten durch internationale Übereinkommen etwa darauf, Systeme für den Arbeitsschutz zu schaffen und nationale Programme aufzulegen. In Deutschland ist die Grundlage der Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme.
Der Grundsatz der ILO ist: Arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen oder gar Todesfälle entsprechen nicht den sozialen Anforderungen an eine gerechte und sichere Arbeitswelt, und sie haben darüber hinaus auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Produktivität. Arbeitsschutz nützt also nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen.
Strukturen schaffen, Ziele definieren
Zur Verantwortung der Nationalstaaten gehört es nach Ansicht der ILO deshalb, im Interesse der Beschäftigten und der Wirtschaft, Strukturen für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schaffen. Dazu gehört etwa die Forderung, Informations- und Beratungsdienste zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzurichten oder konkrete Arbeitsschutzziele zu definieren und ihre Einhaltung zu kontrollieren.
Im Betrieb heißt das konkret, dass die Unternehmensleitung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen eine Risikoeinschätzung vornimmt – sowohl für Routinearbeiten wie auch für seltene Tätigkeiten und ein Arbeitsschutzsystem entwickelt. Hier können und sollten Beschäftigte sich aktiv beteiligen, denn schließlich geht es um ihre Gesundheit. Mitbestimmung durch Betriebsräte, damit Arbeit nicht krank macht.