
Wichtige gesetzliche Änderungen in der Coronakrise
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf ein neues „Corona-Paket“ geeinigt. Zentraler Punkt ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate und bis zum 31.12.2021.
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Die Sozialversicherungsbeträge der Arbeitgeber sollen bis zum 30.06.2021 voll erstattet werden. Das ist im Übrigen das Argument für Betriebsräte zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Für gesetzlich Versicherte sollen die Krankentage zur Betreuung von Kindern ausgeweitet werden.
Jetzt ist das parlamentarische Verfahren abzuwarten, und zu hoffen, dass alle gewerkschaftlichen Forderungen berücksichtigt werden.
Wir halten euch auf dem laufenden.