Stärkung der Arbeitnehmer_innenrechte durch DSGVO
Arbeitnehmer_innen können vom Arbeitgeber Auskunft zu den über sie gesammelten Daten verlangen, dazu gehören auch sensible Daten wie Leistungs- und Verhaltensbewertungen, so das LAG BaWü.
Im konkreten Fall war der Betroffene Führungskraft bei einem großen deutschen Fahrzeugherstellers.
Weil es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kam, startete dieser eine interne Compliance-Ermittlung gegen den Arbeitnehmer durch. Wegen Minderleistung wurde nach mehreren Abmahnungen der Arbeitnehmer gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess verlangte der Arbeitnehmer Auskunft über sämtliche zu seiner Person gespeicherten Daten.
Den ganzen Beitrag des Bund-Verlags findet ihr hier.
Das Urteil findet ihr hier: LAG Baden-Württemberg (20.12.2018) Aktenzeichen 17 Sa 11/18