BAG: Einfaches BR-Mitglied kann nicht zur Betriebsratssitzung einladen
Ein einfaches Betriebsratsmitglied kann nicht zur Betriebsratssitzung einladen, auch nicht bei Krankheit des Vorsitzenden und bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Stellvertreters.
Die gefassten Beschlüsse sind unwirksam.