Umsetzung lahmt
Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte kommt kaum voran. Im Juli einigten sich die Staatssekretär_innen der betroffenen Ministerien zwar – nach gut einem Jahr! – auf ein Monitoring. Aber die konkreten Regeln bleiben nach der gemeinsamen Einschätzung von DGB und verschiedenen Menschenrechtsorganisationen weit hinter dem zurück, was gebraucht würde, um die Einhaltung der Menschernrechte in den Lieferketten zu sichern. Sie kritisieren, dass lediglich »Sorgfaltsverfahren der Unternehmen, nicht aber deren Wirkung auf die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen« überprüft würden. Zudem hätten die Firmen quasi unbegrenzte Möglichkeiten »zu erklären, warum sie eine Anforderung nicht erfüllen und dennoch als Erfüller gewertet werden« müssten.
September 2019