
Transformation – Betriebsrat: Digitalisierung mitbestimmen
Durch neue Technologien und Digitalisierung ändert sich die Arbeitswelt in Unternehmen weltweit immer schneller. Wie sich Beschäftigte einbringen können, zeigt der Betriebsrat von Roche in Mannheim. Ein Gastbeitrag von Christof Herrmann und Eva-Maria Stoppkotte.
Die digitale Transformation wird in Unternehmen der Pharmabranche wie Roche Diagnostics in Mannheim immer präsenter und hat gleichzeitig weitreichende Folgen für alle Beschäftigten. Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen. So entwickeln sich beispielsweise die Verkaufsorganisationen vom reinen Produktverkäufer zum Anbieter von umfassenden lösungsorientierten Leistungen. Dazu werden die umfassende Erhebung, Speicherung und Auswertung großer Datenmengen benötigt. Die Ergebnisse können den Ärzt_innen und Patient_innen wichtige Handlungsempfehlungen geben, um Krankheiten wie Diabetes in den Griff zu bekommen. Auch in der Forschung und Entwicklung von neuen medizinischen Produkten spielt der Einsatz von Software und die Vernetzung von Geräten eine immer wichtigere Rolle. Bevor neue Gebäude oder hochtechnisierte Laboreinrichtungen real entstehen, werden sie mit Hilfe von virtueller Realität geplant. So können die einzelnen Prozessabläufe im Vorfeld optimiert und Ressourcen geschont werden.
Sichern der Beschäftigungsfähigkeit und des Standorts
Für die Beschäftigten bedeuten diese Veränderungen den stetigen Aufbau neuer Kompetenzen und lebensbegleitendes Lernen. Ziel des Betriebsrats von Roche ist es, den Beschäftigten die Sorgen und Ängste um die Arbeitsplätze zu nehmen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Dazu zählen die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, der Umgang mit Komplexität und Unsicherheit, Stärkung von Eigenverantwortung und der Aufbau von analogen wie digitalen Netzwerken. Gleichzeitig ist es für die Interessenvertretung wichtig, dass die Standorte in Deutschland auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der globalen Roche-Welt spielen und Arbeitsplätze vor Ort erhalten beziehungsweise sogar dazugewonnen werden.
So gelingt dem Gesamtbetriebsrat die Umsetzung
»Zunächst haben wir im Rahmen des Gesamtbetriebsrats unsere Ideen, hier zu einer Vereinbarung zu kommen, der Geschäftsführung präsentiert. Ideen lieferte eine Vereinbarung aus dem Jahr 1997, die sich mit dem Thema Veränderungen beschäftigte, als damals in der Firma nach großen Verwerfungen ein Neuanfang versucht wurde. Dass diese Absprache nicht mehr in die heutige Zeit passt, war allen bewusst. Sie diente jedoch als gute Orientierungshilfe, wie die Zielsetzung einer solchen Vereinbarung sein könnte«, so die Betriebsratsvorsitzende der Roche Mannheim, Brigitte Bauhoff. In einer Betriebsrätekonferenz wurden dann Bausteine gesammelt, die in einer solchen Rahmenvereinbarung aus Sicht des Betriebsrats sinnvoll sind. Gleichzeitig setzten sich Arbeitgebervertreter_innen aus allen fünf Gesellschaften zusammen, um ebenfalls auf ihrer Seite relevante Themen zu sammeln. Bei einem ersten Meeting in Form eines moderierten Workshops stellten Betriebsrat und Arbeitgeberseite fest, dass viele der Themen deckungsgleich waren.
So sah die Vereinbarung aus
Am Ende stand eine Vereinbarung über die Gestaltung von Veränderungen. Sie erläutert die Rollen von Arbeitgeber, Betriebsrat, Führungskräften und Mitarbeitenden. Sie zeigt auf, welche Kultur, aber auch welche Verantwortung bei jedem in dieser Rolle liegt. Kernstück dabei ist der zwischen Geschäftsführung und Betriebsräten eingerichtete Strategiekreis, in dem zukunftsorientierte Themen diskutiert und Initiativen mit dem Ziel der Beschäftigungs- und Standortsicherung vorangetrieben werden. »Dabei war uns sehr wichtig, dass die Themen Lernen und Umgang mit Gesundheit auch wesentliche Aspekte für die Zukunft sind«, betont die Betriebsratsvorsitzende. Der Strategiekreis als gemeinsames Gremium berät in regelmäßigen Abständen über Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Standorte und schlägt auch länderübergreifende Initiativen vor. Zu seinen Beratungsthemen zählen Herausforderungen und Chancen der digitalen Veränderungen, Stärkung von veränderungsoffener Mentalität, strategische Personalentwicklung und Qualifikation, Entwicklung von neuen Geschäftsfeldern.
Mehr dazu lesen Sie exklusiv in Arbeitsrecht im Betrieb 12/2020 ab dem 30.11.2020. Erhalten Sie auch in unserem Podcast mit der Betriebsratsvorsitzenden Brigitte Bauhoff und ihrer Stellvertreterin Jeanette Nicole Moser wertvolle Tipps zum erfolgreichen Vorgehen. Den Podcast können Sie anfordern unter www.bund-verlag.de/aib-podcast.
Autoren:
Christof Herrmann , Kommunikationsberater mit den Themen Arbeit, Recht und Wirtschaft. kommunikation@sc-herrmann.de
Eva-Maria Stoppkotte, Ass. Jur., verantwortliche Redakteurin Arbeitsrecht im Betrieb. eva-maria.stoppkotte@bund-verlag.de
November/2020