Unternehmensverantwortung weltweit - Potenzial des Lieferkettengesetzes für die Gewerkschaftsarbeit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Seither sind Unternehmen in Deutschland ab einer Größe von 3.000 Beschäftigten und seit 01.01.2024 ab 1.000 Beschäftigten verpflichtet, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um der Verletzung von Standards vorzubeugen bzw. diese abzustellen.

Der Gesetzgebungsprozess war von starkem Widerstand aus der Wirtschaft geprägt und unterschiedliche Interessen werden auch die Umsetzung und Auslegung des Gesetzes mitbestimmen. Daher ist wichtig, dass Menschenrechtsaktivist_innen sowie Umweltschützer_innen ihre Standpunkte und Forderungen einbringen und das Feld nicht den Interessen des Kapitals überlassen.

In der Broschüre wird das Lieferkettengesetz in die bestehenden Steuerungsinstrumente für die globalisierte Wirtschaft eingeordnet und anhand des Konzepts globaler Produktionsnetzwerke analysiert. Die rechtliche Grundlage mit besonderem Fokus auf Stakeholderbeteiligung sowie Ansatzpunkte für Gewerkschaften und betriebliche Mitbestimmung werden vorgestellt.

Anhand des Bangladesh- bzw. International Accords für die Textil- und Bekleidungsindustrie, des Branchendialogs Automobilindustrie und eines Beispiels aus der transnationalen Zusammenarbeit auf betrieblicher Ebene wird aufgezeigt, wie das Lieferkettengesetz zur Durchsetzung von Menschenrechten beitragen kann und welche Lehren umgekehrt aus der Praxis für die Umsetzung des Gesetzes ablesbar sind.