Fachkonferenz: Arbeitszeitrecht – Wege in den Ruhestand – Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte

FACHKONFERENZ: "ARBEITSRECHT IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS"

Wege in den Ruhestand – Teilrente 99 %
Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

25.03. - 27.03.2024 |Potsdam

Neben aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht stehen wieder drei zentrale Themen im Mittelpunkt unserer Fachkonferenz. Im März befassen wir uns mit den Themen Teilrente 99 % und den verschiedenen Wegen in den Ruhestand, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates rund um Arbeitszeitrecht und Arbeitszeiterfassung sowie den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Arbeitswelt.

I. Wege in den Ruhestand – Aktuelles zur Rente – Teilrente 99 %
Es gibt viele Wege in den Ruhestand, wie Teilrente, Altersteilzeit, Vorruhestand und Abfindung. Doch welcher dieser Wege ist für die Beschäftigten der Beste? Unser Referent stellt verschiedene Wege in den Ruhestand vor und gibt Empfehlungen, die nicht nur für rentennahe Jahrgänge spannend sind.

Referent: Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht

II. Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
Das Arbeitszeitrecht hat durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 zur Einführung elektronischer Zeiterfassung neue Aufmerksamkeit erfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Umsetzung der Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Wir werden uns mit den Folgen für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Handlungsmöglichkeiten bei Fragen der Arbeitszeiterfassung auseinandersetzen.

Referent: Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht

III. Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wie können Betriebsräte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betrieb fördern? Mit dieser Frage werden wir uns auf unserer Fachkonferenz im März auseinandersetzen und euch Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufzeigen. Wir werden uns auch mit der Frage befassen, wie familienfreundliche Regelungen in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können.

Referent: Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Professor für bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht

Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Auf unseren Fachkonferenzen informieren wir euch immer über wichtige aktuelle Entwicklungen, die für eure Arbeit im Betriebsrat wichtig sind. Mit uns seid ihr immer auf dem neuesten Stand bei Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Leitung der Konferenz: Lennart Melbye, DGB Bildungswerk e.V.

Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 25.03.2024 bis zum 27.03.2024 in Potsdam.

Unseren Flyer mit weiteren Informationen findet ihr hier: https://www.dgb-bildungswerk.de/fachkonferenz-arbeitsrecht-der-betriebsratspraxis-i-25-2732024-i-potsdam

Inhalt in Stichworten
  • Aktuelles zur Rente
  • Wege in den Ruhestand
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
  • Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Euer Nutzen

Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Nutzt die Chance zum direkten Austausch mit unseren Referent*innen und nehmt individuelle Handlungsempfehlungen mit in eure tägliche Betriebsratsarbeit.

Sonstiges
Unterkunft und Tagungsort:

NH Hotel Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 88
14467 Potsdam
www.nh-hotels.com/de/hotel/nh-potsdam

Informationen zur Hotelbuchung:
Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir auch bei unseren Fachkonferenzen die Buchung der Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.

Wichtig bei der Anmeldung:
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass ihr sie uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mitteilt.

Organisatorisches:
Vor Veranstaltungsbeginn erhaltet ihr eine Buchungsbestätigung mit Kostenübernahmeerklärung sowie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen.


Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.


Bitte meldet euch bis zum 08.02.2024 an.

Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.


Hinweise zum Schulungsanspruch:
Der Besuch dieser Veranstaltung ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder erforderlich.
Informationen zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG könnt ihr gerne per E-Mail bei uns anfordern.
Kontakt: ludmila.eigster@dgb-bildungswerk.de

Für die Kostenerstattung ist es notwendig, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss ihres Betriebsrats zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Schulungen zu neuen Gesetzen und deren Anwendung sind wegen der Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und den Beteiligungsrechten ein erforderlicher Bestandteil für die Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 31.10.1973 – 1 ABR 7/72; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.1981 – TaBV 125/80). Gleiches gilt für Schulungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte (BAG, Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 – 7 ABR 14/95).
Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Personalräte
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär_innen
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
Archivierte Daten