Fachkonferenz: Arbeitszeitrecht – Wege in den Ruhestand – Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte
FACHKONFERENZ: "ARBEITSRECHT IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS"
Wege in den Ruhestand
Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
Vereinbarkeit Familie und Beruf
25.03. - 27.03.2024 |Potsdam
Neben aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht stehen wieder drei zentrale Themen Auf im Mittelpunkt unserer Fachkonferenz. im März befassen wir uns mit dem Thema Wir befassen uns Rente und den mit verschiedenen Wegen in den Ruhestand, sowie mit den den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates beim Thema den Themen rund um Arbeitszeitrecht und Arbeitszeiterfassung sowie und dieden Handlungsmöglichkeiten des von Betriebsrätenates für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Arbeitswelt.
I. Aktuelles zur Rente – Wege in den Ruhestand - Aktuelles zur Rente nicht nur für rentennahe Jahrgänge
Es gibt viele Wege in den Ruhestand, wie die Teilrente, Altersteilzeit, Vorruhestand und Abfindung.
Doch welcher dieser Wege ist für die Beschäftigten der Beste? Unser Referent erläutert stellt euch die verschiedenen Wege in den Ruhestand vor und gibt hierzu Empfehlungen, die nicht nur. Denn das Thema ist nicht nur etwas für die rentennahen Jahrgänge spannend sind.
Referent: Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht
II. Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
Das Arbeitszeitrecht hat durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 zur Einführung elektronischer Zeiterfassung neue Aufmerksamkeit erfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Umsetzung der Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Auf unserer FachkonferenzWir werden wir uns mir den Folgen für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und eure neuen Handlungsmöglichkeiten bei Fragen der Arbeitszeiterfassung auseinandersetzen.
Referent: Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht
III. Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wie können Betriebsräte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betrieb fördern? Mit dieser Frage werden wir uns auf unserer Fachkonferenz im März auseinandersetzen und euch Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufzeigen. Hierzu Wir werden wir uns auch mit der Frage befassen, wie familienfreundliche Regelungen in Betriebsvereinbarungen geregelt werden können.
Referent: Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Professor für bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht
Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Ein Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit wichtig, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Auf der Fachkonferenz informieren wir euch wieder über wichtige aktuelle Entwicklungen für Betriebsräte.
Leitung der Konferenz: Lennart Melbye, DGB Bildungswerk e.V.
Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 25.03.2024 bis zum 27.03.2024 in Potsdam.
Ein Flyer mit weiteren Informationen folgt in Kürze.
- Aktuelles zur Rente
- Wege in den Ruhestand
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Arbeitszeitrecht und Zeiterfassung
- Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Unsere Fachkonferenz bietet die Möglichkeit des direkten Erfahrungsaustausches mit unseren Referent*innen. Sie sind ausgewiesene Expert*innen, die euch die neuesten Handlungsmöglichkeiten darstellen und Handlungsorientierung sowie Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit geben. Nutzt diesen Austausch für eure tägliche Betriebsratsarbeit und qualifiziert euch durch die Teilnahme komplex und praxisnah.
NH Hotel Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 88
14467 Potsdam
www.nh-hotels.com/de/hotel/nh-potsdam
Informationen zur Hotelbuchung:
Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir auch bei unseren Fachkonferenzen die Buchung der Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.
Wichtig bei der Anmeldung:
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass ihr sie uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mitteilt.
Organisatorisches:
Vor Veranstaltungsbeginn erhaltet ihr eine Buchungsbestätigung mit Kostenübernahmeerklärung sowie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen.
Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.
Bitte meldet euch bis zum 08.02.2024 an
Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.
Hinweise zum Schulungsanspruch:
Der Besuch dieser Veranstaltung ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder erforderlich.
Informationen zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG könnt ihr gerne per E-Mail bei uns anfordern.
Kontakt: ludmila.eigster@dgb-bildungswerk.de
Für die Kostenerstattung ist es notwendig, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss ihres Betriebsrats zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
Schulungen zu neuen Gesetzen und deren Anwendung sind wegen der Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und den Beteiligungsrechten ein erforderlicher Bestandteil für die Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 31.10.1973 – 1 ABR 7/72; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.1981 – TaBV 125/80). Gleiches gilt für Schulungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte (BAG, Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 – 7 ABR 14/95).
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
-
Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Personalräte
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär_innen
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen