Supervision für Betriebsräte Mit Reflexion mehr eigenen Spielraum schaffen
In der alltäglichen Arbeit im Betriebsrat sind wir mit unterschiedlichsten Anliegen, Fragen und Problemstellungen von verschiedenen Seiten konfrontiert: mal von der Belegschaft, mal vom Arbeitgeber, mal von der Gewerkschaft. Und dann gibt es auch noch die eigenen Ansprüche. Regelmäßig begegnen uns auch Schwierigkeiten mit anderen Gremiumsmitgliedern oder die steten Herausforderungen demokratischer Prozesse. Hier den Überblick zu bewahren und den Kurs zu halten, ist nicht immer einfach. In den immer hektischeren Zeiten und Krisen erhöht sich der Druck zusätzlich. Wie kann ich meine Rolle im Betriebsrat gestalten, welche Rolle spielt das Team und welchen Einfluss haben die spezifischen Voraussetzungen im Betrieb? Leitendes Ziel ist die Reflexion und die Weiterentwicklung der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Unter professioneller Begleitung können wir in dieser regelmäßigen Supervisionsgruppe im geschützten Raum herausfordernde Situationen analysieren und Lösungswege entwickeln. Nach einem Einführungsseminar sind regelmäßige nachmittägliche Termine in unserem Bildungszentrum Hamburg Teil des Seminarangebots. Sie ermöglichen einen langfristigen und nachhaltigen Transfer in die eigene Arbeit.
- Beraterrolle des Betriebsrats nach §§ 80, 87, 90, 92 und 92a BetrVG
- zielgerichtete Steuerung von Prozessen in der Betriebsratsarbeit
- Methoden und Instrumente der Supervision
- Bearbeitung eigener Fälle durch kollegiale Beratung und Supervision
- Entwicklung von Lösungswegen in betrieblichen Prozessen
Ziel dieses Angebot ist es, in einem geschützten Raum unter Kolleg*innen und unter professioneller Begleitung die eigene Rolle im Spannungsfeld unterschiedlicher Herausforderungen zu reflektieren, die eigenen Kompetenzen weiterzuentwickeln und Lösungsansätze für die BR-Arbeit zu erarbeiten.
Das Seminar wird von Expert*innen des jeweiligen Fachgebietes geleitet.
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
- Personalratsmitglieder