Fachkonferenz: Arbeitsvergütung – Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht – Schwerbehindertenrecht Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte

+++ Weitere Anmeldungen nach Rücksprache möglich +++

Auf unserer Fachkonferenz im Dezember befassen wir uns mit wichtigen Fragen zur Vergütung der Arbeitsleistung, mit der aktuellen Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht, mit den Einflüssen des Europarechts auf das deutsche Schwerbehindertenrecht, insbesondere bei Kündigungen, und mit weiteren neuen Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Grundlagen und Besonderheiten der Arbeitsvergütung
Die Vergütung der Arbeitsleistung ist ein elementarer Bestandteil im Arbeitsverhältnis. Dabei kommt den Betriebsräten, insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs von Tarifverträgen, eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Vergütung zu. Aber auch in tarifgebundenen Unternehmen hat der Betriebsrat bei bestimmten Leistungen ein Mitbestimmungsrecht. Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Vergütungsfragen ist es darüber hinaus wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung zu kennen.

Referent: Wilhelm Mestwerdt
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist auch im Individualarbeitsrecht in weiten Teilen Richterrecht. Die verhältnismäßig wenigen Normen im Arbeitsrecht werden in der Praxis weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt. Dies betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten der Unternehmen und der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis. Für die Arbeit von Interessenvertretungen ist es daher erforderlich, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu verfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen und die Rechte der Beschäftigten erfolgreich durchzusetzen.

Referent: Waldemar Reinfelder
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

Deutsches Schwerbehindertenrecht und die Rechtsprechung des EuGHs
Das Schwerbehindertenrecht ist geprägt durch die europarechtlichen Vorgaben, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden. Daher wird auch die Anwendung des Schwerbehindertenrechts durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt. Wir klären mit euch, welche Auswirkungen die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs für die Schwerbehinderten etwa beim Kündigungsschutz hat und welche Handlungsmöglichkeiten sich für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung ergeben.

Referent: Stephan Rittweger
Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht

Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Ein Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit wichtig, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Wir informieren euch über wichtige aktuelle Entwicklungen für Betriebsräte.

Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 11.12.2023 bis zum 13.12.2023 in Bremen

Inhalt in Stichworten
  • Grundlagen und Besonderheiten der Arbeitsvergütung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
  • Deutsches Schwerbehindertenrecht und die Rechtsprechung des EuGHs
  • Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Euer Nutzen

Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Unsere Fachkonferenz bietet die Möglichkeit des direkten Erfahrungsaustausches mit unseren Referent*innen. Sie sind ausgewiesene Expert*innen, die euch die neuesten Handlungsmöglichkeiten darstellen und Handlungsorientierung sowie Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit geben. Nutzt diesen Austausch für eure tägliche Betriebsratsarbeit und qualifiziert euch durch die Teilnahme komplex und praxisnah.

Sonstiges
Unterkunft und Tagungsort:

Radisson Blu Hotel Bremen
Böttcherstraße 2
28195 Bremen

Informationen zur Hotelbuchung
Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir auch bei unseren Fachkonferenzen die Buchung der Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.

Wichtig bei der Anmeldung.
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass ihr sie uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mitteilt.

Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.

+++ Weitere Anmeldungen nach Rücksprache möglich +++

Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.


Alle Termine für dieses Seminar
Zur Zeit sind keine Termine buchbar.

 

 

Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
    Teilnehmer_innenkreis
    • Personalräte
    • Betriebsratsmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär_innen
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
Archivierte Daten