Fachkonferenz: Arbeitsvergütung – Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht – Schwerbehindertenrecht Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte
Auf unserer Fachkonferenz im Dezember befassen wir uns mit wichtigen Fragen zur Vergütung der Arbeitsleistung, mit der aktuellen Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht, mit den Einflüssen des Europarechts auf das deutsche Schwerbehindertenrecht, insbesondere bei Kündigungen, und mit weiteren neuen Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Grundlagen und Besonderheiten der Arbeitsvergütung
Die Vergütung der Arbeitsleistung ist ein elementarer Bestandteil im Arbeitsverhältnis. Dabei kommt den Betriebsräten, insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs von Tarifverträgen, eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Vergütung zu. Aber auch in tarifgebundenen Unternehmen hat der Betriebsrat bei bestimmten Leistungen ein Mitbestimmungsrecht. Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Vergütungsfragen ist es darüber hinaus wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung zu kennen.
Referent: Wilhelm Mestwerdt
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist auch im Individualarbeitsrecht in weiten Teilen Richterrecht. Die verhältnismäßig wenigen Normen im Arbeitsrecht werden in der Praxis weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt. Dies betrifft insbesondere die Rechte und Pflichten der Unternehmen und der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis. Für die Arbeit von Interessenvertretungen ist es daher erforderlich, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu verfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen und die Rechte der Beschäftigten erfolgreich durchzusetzen.
Referent: Waldemar Reinfelder
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Deutsches Schwerbehindertenrecht und die Rechtsprechung des EuGHs
Das Schwerbehindertenrecht ist geprägt durch die europarechtlichen Vorgaben, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden. Daher wird auch die Anwendung des Schwerbehindertenrechts durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt. Wir klären mit euch, welche Auswirkungen die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs für die Schwerbehinderten etwa beim Kündigungsschutz hat und welche Handlungsmöglichkeiten sich für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung ergeben.
Referent: Stephan Rittweger
Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht
Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Ein Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit wichtig, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Wir informieren euch über wichtige aktuelle Entwicklungen für Betriebsräte.
Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit euch vom 11.12.2023 bis zum 13.12.2023 in Bremen
- Grundlagen und Besonderheiten der Arbeitsvergütung
- Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
- Deutsches Schwerbehindertenrecht und die Rechtsprechung des EuGHs
- Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Direkter Erfahrungsaustausch mit Expert*innen:
Unsere Fachkonferenz bietet die Möglichkeit des direkten Erfahrungsaustausches mit unseren Referent*innen. Sie sind ausgewiesene Expert*innen, die euch die neuesten Handlungsmöglichkeiten darstellen und Handlungsorientierung sowie Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit geben. Nutzt diesen Austausch für eure tägliche Betriebsratsarbeit und qualifiziert euch durch die Teilnahme komplex und praxisnah.
Radisson Blu Hotel Bremen
Böttcherstraße 2
28195 Bremen
Informationen zur Hotelbuchung
Wir sind ständig dabei, unseren Service zu erweitern. Deswegen übernehmen wir auch bei unseren Fachkonferenzen die Buchung der Hotelzimmer für euch. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt über die Rechnung, die wir am Ende der Veranstaltung stellen.
Wichtig bei der Anmeldung.
Bitte teilt uns bei der Anmeldung mögliche Besonderheiten mit, falls z.B. keine Übernachtung im Hotel gewünscht ist oder eine Erweiterung der Kostenübernahmeerklärung für die Parkkosten benötigt wird. Solltet ihr besondere Verpflegungswünsche (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches Essen oder Allergien) haben, so ist es unbedingt erforderlich, dass ihr sie uns bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mitteilt.
Das Hotel ist gleichzeitig auch der Tagungsort.
Bitte meldet euch bis zum 02.10.2023 an
Bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeschluss fallen 50% der Kosten an.
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 3 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Personalräte
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär_innen
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen