Arbeit 4.0 mitbestimmen Digitalisierung im Betrieb zukunfts- und datenschutzkonform mitgestalten

Die Digitalisierung macht es möglich: Arbeit kann beinahe überall und zu jeder Tageszeit erledigt werden. So wächst nicht nur der Druck ständiger Verfügbarkeit. Um die Beschäftigten zu schützen, muss der Betriebsrat in vielen Abläufen neu denken. Hat auch euer Gremium Probleme zu prüfen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird? Gibt es auch in eurem Betrieb immer weniger fest eingerichtete Arbeitsplätze? In diesem Seminar zeigen wir, wie ihr bei der Digitalisierung der Arbeitswelt mitbestimmen könnt. Insbesondere gehen wir auf daten- und arbeitsschutzrechtliche Fragen ein. Wir helfen euch, die Auswirkungen der neuen Technologien richtig einzuschätzen.

Inhalt in Stichworten
  • Arbeitnehmer*innenüberwachung durch Mobilgeräte
  • Datenschutzrechtliche Probleme des Cloud-Computing
  • Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Software und Endgeräte
  • Mobiles Arbeiten kontra Arbeitszeitgesetz
  • Datenschutz bei mobilem Arbeiten und Homeoffice
  • Wirksame Regelung durch Betriebsvereinbarungen
  • Regelungen zu Office 365
Euer Nutzen

Ihr lernt die Chancen und Risiken der neuen Arbeitsmethoden und Technologien für Beschäftigte und Betriebsräte kennen. Ihr erfahrt, mit welchen betrieblichen Regelungen dazu Standards beim Arbeits- und Datenschutz eingehalten werden können. Die Kenntnisse aus dem Seminar helfen euch, mit den mobil arbeitenden Kolleg*innen in Kontakt zu bleiben und deren Interessen erfolgreich zu vertreten.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von Expert*innen des jeweiligen Fachgebietes geleitet.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hattingen
Angebotscode:
NT1 / 324533114
Teilnahmegebühr:
1290,00 €
Veranstaltungsort:
Unterkunft und Verpflegung:
623,00 €
zzgl. gesetzlicher MwSt
Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Stefan van der Koelen

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Franziska Naß

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    § 54 Abs. 1 BPersVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Personalratsmitglieder
    Inhouse
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