Personalplanung und gute Arbeit Unternehmensplanung aktiv mitgestalten

Personalplanung ist ein fester Bestandteil der Unternehmensplanung. Bei einer strategischen Personalplanung geht es darum zu ermitteln, wie viele Beschäftigte mit welcher Qualifikation zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Arbeitsplatz zur Verfügung stehen müssen. Als betriebliche Interessensvertretung habt ihr viele Möglichkeiten, um frühzeitig, vorausschauend und aktiv Veränderungsprozesse mitzugestalten, Arbeitsplätze zu sichern und Kolleg*innen in ihrem beruflichen Fortkommen zu fördern. Wenn ihr euch im Betriebsrat für eine gestaltende Personalpolitik stark machen wollt, solltet ihr die Instrumente und Zusammenhänge der Personalplanung sowie die vielfältigen Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte des Betriebsrats kennenlernen.

Inhalt in Stichworten
  • Personalplanung im Gesamtkonzept der Unternehmensplanung
  • § 92 BetrVG: rechtzeitige und umfassende Unterrichtung, Beratung
  • Instrumente und Praxis der strategischen und operativen Personalplanung
  • Personalpolitische Beteiligungsrechte in der Betriebsverfassung
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und Durchsetzen bei Konflikten
Euer Nutzen

Nach dem Seminar wisst ihr, wie ihr die Methoden der Personalplanung gewinnbringend einsetzt. Euer Beratungsrecht gemäß § 92 BetrVG könnt ihr optimal nutzen und gezielt mit anderen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten verknüpfen, um für die Kolleg*innen eine gute und zukunftsfeste Beschäftigung zu sichern.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von erfahrenen Berater*innen und ausgewiesenen Expert*innen aus der Praxis geleitet und durchgeführt.

Alle Termine für dieses Seminar
Termin
Ort
-
Hamburg
Angebotscode:
PW1 / 224532047
Teilnahmegebühr:
1190,00 €
Unterkunft und Verpflegung:
479,22 €
zzgl. gesetzlicher MwSt

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Florian Kaufmann

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen