Personalplanung und gute Arbeit Unternehmensplanung aktiv mitgestalten
Personalplanung ist ein fester Bestandteil der Unternehmensplanung. Bei einer strategischen Personalplanung geht es darum, zu ermitteln, wie viele Beschäftigte mit welcher Qualifikation und zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Arbeitsplatz zur Verfügung stehen müssen. Im Anschluss an den Personalplanungsprozess geht es darum, geeignete Maßnahmen festzulegen, um diesen Zustand zu erreichen. Wenn ihr euch im Betriebsrat für eine gestaltende Personalpolitik stark machen wollt, solltet ihr die Instrumente und Zusammenhänge der Personalplanung sowie die vielfältigen Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte des Betriebsrats kennenlernen.
- Personalplanung im Gesamtkonzept der Unternehmensplanung
- § 92 BetrVG: rechtzeitige und umfassende Unterrichtung, Beratung
- Instrumente und Praxis der strategischen und operativen Personalplanung
- Personalpolitische Beteiligungsrechte in der Betriebsverfassung
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und Durchsetzen bei Konflikten
Nach dem Seminar wisst ihr, wie ihr die Methoden der Personalplanung gewinnbringend einsetzt. Euer Beratungsrecht gemäß § 92 BetrVG könnt ihr optimal nutzen und es gezielt mit anderen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten verknüpfen.
Das Seminar wird von erfahrenen Berater_innen und Expert_innen aus der Praxis geleitet.
Personalentwicklung und Beschäftigungssicherung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVGTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder im Konzern- oder Gesamtbetriebsrat
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