Neu im Aufsichtsrat Aufgaben, Rechte und Arbeitsformen
Mit deinem Aufsichtsratsmandat hast du eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie stellt hohe Anforderungen – hält aber auch viele Möglichkeiten bereit. Damit du die neue Aufgabe erfolgreich bewältigen kannst, bietet dir dieses Seminar die beste Grundlage!
In diesem Seminar lernst du, was zu den Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds gehört. Du erfährst praxisnah, wie du als Teil des Aufsichtsrats die Arbeit der Geschäftsführung kontrollierst. Und wie ihr bei wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik mitwirkt. Die neue Kontrollfunktion ist auch mit einer Haftung der Aufsichtsratsmitglieder verbunden. Auch hier lernst du, mögliche Risiken zu beherrschen.
Mit dem richtigen Handwerkszeug kannst du die Unternehmenspolitik und Unternehmensplanung wirksam mitbestimmen und eine starke Stimme für die Beschäftigten sein.
- Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung
- im Aufsichtsrat überwachen, kontrollieren und beraten
- Strukturen, Kommunikation und Geheimhaltungspflicht
- Informationsansprüche, Haftung und Vergütung
- Instrumente zur Beurteilung der Unternehmensentwicklung, Beschäftigungs- und Standortsicherung
- Rechtliche Grundlagen und Bereiche des Risikomanagements
In diesem Seminar lernst du,
• was notwendiges Basiswissen ist, um gegenüber der Geschäftsführung sicher aufzutreten.
• welche Aufgaben und welchen Haftungsumfang du als Aufsichtsratsmitglied hast.
• welche Entscheidungen im Aufsichtsrat zu treffen sind.
• wie du mit anderen Gremien der Mitbestimmung am besten zusammenarbeitest.
• wie du den Interessen der Beschäftigten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen eine starke Stimme gibst.
Das Seminar wird von erfahrenen Berater*innen und Expert*innen aus der Praxis geleitet. Für Rechtsthemen werden Fachreferent*innen und Rechtsanwält*innen herangezogen.
Interessenvertretung im Aufsichtsrat
Aufgaben, Gestaltungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Steuerung
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 54 Abs. 1 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Aufsichtsratsmitglieder